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Immunität von Schwander nach KESB-Entführungsfall nicht aufgehoben

Behält zumindest vorderhand seine parlamentarische Immunität: der Schwyzer SVP-Nationalrat Pirmin Schwander, der in einen KESB-Entführungsfall verwickelt sein soll. (Archiv) KEYSTONE/ALESSANDRO DELLA VALLE sda-ats

(Keystone-SDA) Sein Engagement zugunsten einer Mutter, die ihr Kind vor der KESB versteckte, hat für Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) voraussichtlich kein juristisches Nachspiel. Die Immunitätskommission hat sich dagegen ausgesprochen, die parlamentarische Immunität aufzuheben.

Das sagte Kommissionspräsident Gerhard Pfister (CVP/ZG) am Montagabend der Nachrichtenagentur sda. Der Entscheid sei mit 5 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung gefallen. Die Mehrheit der Immunitätskommission des Nationalrats sehe keinen unmittelbaren, direkten Zusammenhang zwischen den Vorwürfen an Schwander und dessen politischem Mandat.

Nun muss noch die zuständige Ständeratskommission über das Gesuch entscheiden. Folgt sie der Nationalratskommission, darf Schwander nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Beihilfe zur Kindesentführung

Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland ermittelt gegen den KESB-Kritiker. Schwander soll sich der Beihilfe zu einer Kindesentführung schuldig gemacht haben.

Offenbar hat der Schwyzer eine im Ausland untergetauchte Bielerin, die ihr Kind vor der KESB versteckte, finanziell unterstützt. Die Frau wurde im Juni 2016 in Frankreich aufgespürt und festgenommen. Sie befindet sich in Untersuchungshaft. Die Berner Justiz will darum die Immunität des SVP-Nationalrats aufheben lassen.

Blocher verlor Immunität

Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen Immunität für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen. Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden.

In den meisten Fällen sprechen sich die Parlamentskommissionen gegen die Aufhebung der Immunität aus. Die Frage stellte sich zuletzt beim Solothurner SVP-Nationalrat Walter Wobmann wegen seiner Burka-Aktion auf dem Bundesplatz, bei Nationalratspräsidentin Christa Markwalder (FDP/BE) im Zusammenhang mit der Kasachstan-Affäre oder bei SVP-Präsident Toni Brunner wegen der “Kosovarenschlitzer”-Inserate.

Eine Ausnahme gab es in der Affäre Hildebrand. Die Parlamentskommissionen kamen 2012 zum Schluss, dass Christoph Blocher nicht durch die parlamentarische Immunität geschützt war.

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