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Jahrzehntelanges Tauziehen um einheitliche Familienzulagen

Gut 90 Jahre nach Einführung von Familienzulagen durch einzelne Betriebe, 60 Jahre nach Annahme einer Verfassungsgrundlage sowie nach mehreren gescheiterten Anläufen zu einer Bundeslösung kommt nun ein gesamtschweizerisches Familienzulagen-Gesetz.

Hier die wichtigsten Stationen:

1914-1918

Erstmals zahlen in der Schweiz einzelne Unternehmen angesichts der hohen Inflation im Ersten Weltkrieg Zulagen aus, die sich nach den Familienverhältnissen richten.

Ab 1930

Erste Familienausgleichskassen entstehen in Genf und der Waadt.

1943

Als erster Kanton erlässt die Waadt ein kantonales Kinderzulagen-Gesetz. Bis 1965 haben alle Kantone solche Gesetze.

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Föderalismus

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Föderalismus bezeichnet ein Organisationsprinzip, bei dem die einzelnen Gliedstaaten eines Landes – in der Schweiz die Kantone – über eine gewisse Eigenständigkeit verfügen, aber zu einer übergreifenden Gesamtheit zusammen geschlossen sind. In der Schweiz sind die Kantone beispielsweise autonom in der Finanzpolitik oder der Bildung, die Bundesbehörden behalten jedoch die Zuständigkeit über Aussenpolitik und Verteidigung.…

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1945

Der Familienschutz-Artikel wird in die Bundesverfassung (BV) aufgenommen. Damit erhält der Bund das Recht zur Gesetzgebung bei den Familienausgleichskassen.

1952

Landwirtschaftliche Arbeitnehmer und Bergbauern erhalten per Gesetz einheitliche Familienzulagen.

1957-1961

Nach einer negativen Vernehmlassung legt der Bundesrat einen Gesetzesentwurf für einheitliche Zulagen auf Eis.

1977

Nationalrätin Gabrielle Nanchen (SP) fordert in einer parlamentarischen Initiative eine eidgenössische Familienzulagenordnung und einen interkantonalen Ausgleich.

1982

Die Arbeitsgruppe Familienbericht empfiehlt dem Departement des Inneren eine Bundeslösung bei den Familienzulagen.

1983

Eine luzernische Standesinitiative schlägt ein Bundesgesetz über einheitliche Familienzulagen vor.

1986

Die Eidgenössischen Räte lehnen die Standesinitiative ab.

13. März 1991

Nationalrätin Angeline Fankhauser (SP) reicht eine parlamentarische Initiative für einheitliche Kinderzulagen ein. Verlangt wird eine monatliche Kinderzulage von 200 Franken und eine Ausbildungszulage von 250 Franken.

Märzsession 1992

Der Nationalrat überweist die Initiative Fankhauser.

1995-2000

Verschiedene Gesetzesentwürfe werden verworfen respektive im Zuge der Sparmassnahmen auf Eis gelegt.

9. Nov. 2001

Die Gewerkschaft travail.suisse lanciert die Volksinitiative “Für faire Kinderzulagen!” (für jedes Kind mindestens 450 Franken).

18. Feb. 2004

Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative “Für faire Kinderzulagen!” ab – wegen Mehrkosten von 6,8 Mrd. Franken. Als indirekten Gegenvorschlag greift er auf einen Gesetzesentwurf zurück, der auf der Inititative Fankhauser aufbaut.

26. Sept. 2004

Nach mehreren gescheiterten Anläufen wird die Mutterschaftsversicherung an der Urne angenommen.

März 2005 – März 2006

Parlamentarische Debatte über den Gesetzesentwurf.

24. März 2006

Die Eidgenössischen Räte nehmen mit 106:85 respektive 23:21 das Familienzulagengesetz an, das für Kinder und für Jugendliche in Ausbildung landesweit Mindestzulagen von 200 bzw. 250 Franken festlegt.

Travail.suisse zieht daraufhin die Initiative zurück, der Gewerbe- und der Arbeitgeberverband ergreifen gegen den Gesetzesentwurf das Referendum.

26. Nov. 2006

Das Familienzulagengesetz wird mit rund 68% Ja in der eidgenössischen Abstimmung angenommen.

swissinfo und Agenturen

Die Höhe der Familienzulagen in der Schweiz bestimmt jeder Kanton selber.

Vor 15 Jahren forderte eine parlamentarische Initiative, das Minimum der Familienzulagen national anzugleichen. 2004 lancierte die Gewerkschaft Travail.Suisse eine Initiative, die 450 Franken pro Monat und Kind forderte.

Das Parlament machte einen Gegenvorschlag: 200 Franken monatlich pro Kind bis 16 Jahre und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung bis 25. Darauf wurde die Initiative zurückgezogen.

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