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Karstadt-Insolvenzverwalter: Borletti-Angebot ohne Substanz

ESSEN (awp international) – Kurz vor der Entscheidung über das Schicksal von Karstadt hat Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg das Angebot des italienischen Warenhausbetreibers Maurizio Borletti als substanzlos zurückgewiesen. “Die mir übermittelten Texte enthalten in ganz wesentlichen Teilen Hoffnungen und sie enthalten Lücken…, heisst es in dem am Dienstag in Essen veröffentlichten Schreiben. Die Erwartung, dass mit Hilfe von Borletti eine mögliche Liquidation nach einem Scheitern des Investors Berggruen abgewandt werden könnte, bezeichnete der Insolvenzverwalter als widerlegt.
Auch ein Mietvertrag mit dem Karstadt-Vermieter Highstreet liege nicht vor, so Görg. Darüber hinaus fehle die Zustimmung der verschiedenen Highstreet-Gläubigergruppen. “Jeder der Beteiligten, Senior- wie Mezzanine-Kapitalgeber – kann, soll und muss wissen, dass Borlettis Papiere nicht unterschriftsreif sind”, sagte Görg.
Eine Borletti-Sprecherin warf dem Insolvenzverwalter “eindeutige Parteinahme” vor. Wenn Görg auf einen noch nicht unterschriebenen Mietvertrag mit Highstreet verweise, sei das nur formaljuristisch richtig. Faktisch sei bereits eine Einigung erzielt worden, sagte die Sprecherin.
Der italienische Warenhausbetreiber hatte ein erstes Angebot erst vorgelegt, nachdem der Investor Berggruen bereits den Kaufvertrag für Karstadt unterzeichnet hatte. Das Borletti-Angebot hatte Görg zurückgewiesen.
Der von Berggruen unterzeichnete Kaufvertrag tritt jedoch erst in Kraft, wenn eine Einigung mit dem Vermieter Highstreet erzielt werden konnte. Die Frist dafür läuft am kommenden Donnerstag ab. Am Freitag kann das Essener Gericht den Insolvenzplan nur bestätigen, wenn bis dahin ein gültiger Kaufvertrag vorliegt./uta/DP/juw

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