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Lehman-Verkauf an Barclays war rechtens

NEW YORK (awp international) – Der umstrittene Notverkauf von Filetstücken der zusammengebrochenen US-Investmentbank Lehman Brothers an den britischen Rivalen Barclays war rechtens. “Der Verkaufsprozess mag nicht perfekt gewesen sein”, schrieb Richter James Peck in seinem am späten Dienstag (Ortszeit) veröffentlichten Urteil, “aber er ist immer noch zufriedenstellend gelaufen unter den aussergewöhnlichen Umständen jener Zeit.”
Lehman Brothers war am 15. September 2008 in den Wirren der Finanzkrise untergangen. Um zu retten, was noch zu retten war, verkaufte das damalige Management das nordamerikanischen Kerngeschäft an Barclays. Richter Peck selbst billigte damals das Geschäft. Im Nachhinein sprach der Verwalter der Lehman-Überreste jedoch von Mauscheleien beim Verkauf und klagte.
Der Lehman-Verwalter warf Barclays vor, ein viel zu niedrigen Preis gezahlt zu haben. Vor dem Insolvenzgericht in Manhattan stritten sich die Parteien am Ende um satte 13 Milliarden Dollar. Das Geld wäre den Gläubigern von Lehman Brothers zugute gekommen. Sie warten seit dem Zusammenbruch auf eine Entschädigung.
Der Insolvenzverwalter von Lehman Brothers versucht, durch eine wahre Klagewelle gegen andere Banken die Entschädigungssumme aufzustocken. Neben grossen US-Instituten wie der Bank of America hatte er dabei auch eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank ins Visier genommen. Barclays war aber der mit Abstand grösste Brocken./das/DP/edh

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