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Lindt & Sprüngli/Streit um Schoggi-“Goldhase” geht in Deutschland weiter (AF)

(Meldung umformuliert und um detaillierte Begründung ergänzt)
Karlsruhe (awp/sda/dpa) – Im Markenschutz-Streit um den Schoggi-“Goldhasen” hat Lindt & Sprüngli in Deutschland einen Etappensieg errungen. Der Bundesgerichtshof hob eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf, unter anderem weil der Beweis-Hase verschwunden ist.
Die Sache wurde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das OLG zurückverwiesen. Das höchste deutsche Zivilgericht hatte bereits zum zweiten Mal über eine Klage des Zürcher Schokoladenherstellers Lindt & Sprüngli zu entscheiden.
Lindt wirft der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen. Aus Sicht des Bundesgerichtshofes hat das OLG zu wenig Feststellungen getroffen, auf die es sich berufen könnte.
Das OLG hatte eine Verwechslungsgefahr auch mit Hinweis auf die eher bronzefarbene Folie des Schoko-Hasen von Riegelein verneint. Aber: “Der Bundesgerichtshof sah sich nicht in der Lage, diese Beurteilung zu überprüfen. Denn der in der Verhandlung vor dem Oberlandesgericht überreichte Riegelein-Hase befand sich nicht mehr bei den zum BGH gelangten Akten; auch eine Nachforschung beim Oberlandesgericht war erfolglos geblieben”, hiess es.
Der Bundesgerichtshof sah auch den Gesamteindruck, den die ähnlichen Schoggi-Tiere auf den Betrachter machen, von den Frankfurter Richtern nicht zutreffend ermittelt.
Bereits vor vier Jahren hatte der Bundesgerichtshof den Fall an das OLG zurückverwiesen. Das Berufungsgericht befand danach – wie schon in der ersten Verhandlung – es gebe keine Verwechslungsgefahr zwischen den Schokoladenhasen.
Nicht nur sei auf beide Hasen gut sichtbar der Herstellername gedruckt, sie unterschieden sich ausserdem deutlich in Form und Farbe, fand das OLG.
Ausserdem wickelt Lindt seinen Schoggihäschen ein rotes Band mit Glöckchen um den Hals, während der Konkurrent eine bräunlich-rötliche Schleife aufdruckt. Gegen diese Beurteilung hatte sich Lindt mit seiner Revision gewandt.
Seit dem Jahr 2000 sind die Schweizer Inhaber der Marke “Goldhase”. Das Unternehmen verlangt von seinem deutschen Konkurrenten Unterlassung und Schadensersatz. Der Anwalt der Gegenseite hatte dagegen darauf verwiesen, dass Riegelein seit 50 Jahren den Hasen in dieser Form produziert. Der Streitwert für die Revision wurde vom BGH auf 450’000 EUR festgesetzt.
Ein vergleichbarer Schoggihasen-Streit schwelt auch in Österreich. Dort besteht seit Jahren ein Zwist zwischen Lindt & Sprüngli und dem österreichische Familienbetrieb Hauswirth.
uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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