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Lonza/SIX spricht Busse von 0,1 Mio CHF wegen Verletzung von Vorschriften

Zürich (awp) – Die Sanktionskommission der SIX Swiss Exchange AG hat gegen die Lonza Group AG eine Busse von 100’000 CHF wegen Verletzungen der Vorschriften betreffend Management-Tranksaktionen, Ad hoc-Publizität und Regelmeldepflichten ausgesprochen. Wie die SIX am Donnerstag mitteilte, sei bei der Sanktion die Schwere der Verletzung, die Schwere des Verschuldens, die Strafempfindlichkeit des Emittenten und der Umstand, dass gegen die Lonza bereits in den vergangenen drei Jahren mehrere Sanktionen ausgesprochen worden seien, berücksichtigt.
Die SIX wirft Lonza laut Mitteilung vor, dass Management-Transaktionen eines Geschäftsleitungsmitglieds im Februar 2009 nicht korrekt gemeldet und anschliessend zu spät korrigiert wurden. Weiter habe die Gesellschaft mehrfach gegen Vorschriften zur Ad hoc-Publizität verstossen. Erstens habe sie das Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes nicht sofort nach Kenntnisnahme durch den Verwaltungsrat gemeldet.
Zweitens habe sie die Nomination eines neuen Verwaltungsratsmitgliedes nicht sofort nach deren Feststehen gemäss den Regeln der Ad hoc-Publizität bekannt gegeben. Stattdessen sei die Publikation der Nomination verspätet mit der Einladung zur Generalversammlung, welche zudem nur einem Teil der vorgeschriebenen Empfängern von Ad hoc-Mitteilungen zugestellt wurde, erfolgt. Ferner habe Lonza auch eine Regelmeldepflicht verletzt, indem sie die Einladung der SIX Exchange Regulation nicht zugestellt habe.
uh/cf

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