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Monsanto unterliegt vor EU-Gericht

LUXEMBURG/BRÜSSEL (awp international) – Der US-Agrarkonzern Monsanto darf die Vermarktung von argentinischem Sojamehl mit Rückständen patentierter DNA-Spuren in Europa nicht verbieten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Monsanto habe zwar seit 1996 ein europäisches Patent für diese DNA-Sequenz, die die Sojapflanze gegen das in der Landwirtschaft häufig verwendete Herbizid Glyphosat resistent mache, erklärten die obersten EU-Richter. Erzeuger können so Unkraut vernichten, ohne dem Sojapflanzenanbau zu schaden.
In Argentinien, wo Monsanto keinen Patentschutz habe, werde die sogenannte RR-Sojapflanze in grossem Umfang angebaut und das Mehl dann nach Europa exportiert, hiess es weiter. Es handle sich also um “totes Material” und die DNA-Sequenz erfülle nicht mehr ihre ursprüngliche Funktion. Somit gelte auch nicht mehr der Schutz des europäischen Patents./dj/DP/ang

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