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Nestlé/Denner darf Kapseln für Nespresso-Geräte wieder verkaufen (AF)

(Ergänzt um Stellungnahmen von Denner, SKS und Nespresso sowie Hinweis auf Urteil des Zürcher Handelsgerichts)
St. Gallen (awp/sda) – Denner darf seine Kaffeekapseln, die auch in Nespresso-Geräte passen, wieder verkaufen. Das St. Galler Handelsgericht hat das superprovisorisch verfügte Verkaufsverbot vom 10. Januar teilweise wieder aufgehoben, wie es am Freitag mitteilte.
Gemäss dem Urteil darf Denner die billigeren Konkurrenz-Kapseln wieder anbieten. Auch der Hinweis “kompatibel zu Nespresso-Maschinen” in der Werbung und auf Verpackungen ist wieder gestattet, sofern der Schriftzug klein ist.
Verboten bleiben aber verschiedene Werbeslogans von Denner für die Kaffeekapseln. In diesem Punkt hat das St. Galler Handelsgericht seine Verfügung vom 10. Januar bestätigt.
Im Streit geht es um Kaffeekapseln, die Denner beim Unternehmen Alice Allison im bündnerischen Grono herstellen lässt. Denner verkaufte die Kapseln als Alternative zu den originalen Nespresso-Kapseln. Nach dem superprovisorischen Gerichtsentscheid musste Denner die Nachahmerkapseln umgehend aus den Regalen räumen.
Nestlé und Nespresso waren bereits vor zwei Wochen mit einer vom St. Galler Verfahren unabhängigen Klage vor dem Zürcher Handelsgericht abgeblitzt. Der Vertrieb von Nespresso-kompatiblen Kaffeekapseln verletzte keine Patente, entschied es.
Die Alice Allison SA will voraussichtlich schon kommenden Montag die Produktion in Grono im Misox wieder aufnehmen. Nach dem Verkaufsstopp hatte Alice Allison alle 25 Angestellten samt Direktion entlassen und den Betrieb eingestellt.
Nun habe man alle Entlassenen wieder zurückgerufen, sagte Direktor Michele Orsi der Nachrichtenagentur SDA. Von der Aufhebung des Verkaufsstopps zeigt sich Orsi nicht allzu überrascht. Man sei immer überzeugt gewesen, Recht zu bekommen. Dennoch sei der Entscheid sehr wichtig: “Wir dürfen wieder arbeiten.”
Freude herrscht auch bei der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS): Diese begrüsst den Entscheid des St. Galler Handelsgerichts ausserordentlich, da die Konsumenten künftig eine grössere Auswahl an Kapseln hätten. Auch seien die Verbraucher nicht mehr gezwungen, die teureren Nespresso-Kapseln zu kaufen.
Zudem könne das Urteil Signalwirkung für andere Produkte haben wie beispielsweise Ersatzbürsten für elektrische Zahnbürsten sowie Ersatzrasierklingen von Markenherstellern haben werde. Die SKS fordert Nespresso auf, den Gerichtsentscheid nicht weiterzuziehen, sondern zu akzeptieren.
Nach dem Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen habe Nestlé beziehungsweise Nespresso, jetzt die Möglichkeit, Hauptklage in einem ordentlichen Verfahren einzureichen, schrieb Denner in einer Stellungnahme. Ein solches Verfahren mit einer Hauptklage könne sich über mehrere Monate oder gar Jahre hinziehen.
Denner sei es aber erlaubt, die Kapseln auch während dem laufenden Verfahren weiter im Sortiment zu führen. Nestlé könne den Entscheid aus St. Gallen zusätzlich mit einer Beschwerde beim Bundesgericht anfechten, hiess es weiter.
Ob Nestlé das Verfahren weiterzieht, ist nicht klar. “Da es sich hierbei um eine laufende Rechtsangelegenheit handelt, können wir diese zum heutigen Zeitpunkt nicht weiter kommentieren”, erklärte Nespresso-Sprecher Julian Liew: “In diesem Sinne werden wir die geeigneten Schritte unternehmen, um unser geistiges Eigentum zu verteidigen.” Für Nachfragen war Liew nicht erreichbar.

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