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OC Oerlikon/Vekselberg will Rekordbusse vor dem Bundesstrafgericht abwenden

Bellinzona (awp/sda) – Die Unternehmer Viktor Vekselberg, Ronny Pecik und Georg Stumpf wehren sich gegen die Busse von je 40 Mio CHF, die das Eidg. Finanzdepartement gegen sie verhängt hat. Ihnen wird vorgeworfen, beim Kauf von Aktien des Industriekonzerns OC Oerlikon die Börsenmeldepflicht verletzt zu haben.
Der Fall beschäftigt nun das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Dieses hörte am Mittwoch zwei ehemalige Verwaltungsräte der OC Oerlikon – Günther Robol und Hanno Bästlein – an. Diese wurden auf dem Rechtshilfeweg einvernommen. Zu diesem Zweck wurde eine Videokonferenz mit der Staatsanwaltschaft Wien geführt.
Im Wesentlichen gaben die beiden Zeugen zu Protokoll, dass es im Verwaltungsrat von OC Oerlikon nie zu Mauscheleien gekommen sei. Er habe nie den Eindruck gehabt, dass einzelne Verwaltungsräte sich abgesprochen hätten, sagte beispielsweise der Unternehmensberater Robol.
Die eigentliche Aufarbeitung des Falls beginnt nächste Woche. Der in Moskau und Zürich wohnhafte russische Oligarch Vekselberg hat angekündigt, dass er an der Hauptverhandlung vom 15. und 16. September teilnehmen wird.
Das Eidg. Finanzdepartement (EFD) wiederum verzichtet darauf, einen Vertreter nach Bellinzona zu schicken. In einem Schreiben vom 16. März 2010 bat es darum, man möge ihm das Urteil “zu gegebener Zeit” zustellen.
Das EFD hatte am 18. Dezember 2009 gegen den russischen Investor Vekselberg und die Österreicher Pecik und Stumpf Bussen von je 40 Mio CHF verhängt. Dem Trio wird eine Verletzung der Gruppenmeldepflicht beim Einstieg bei OC Oerlikon vorgeworfen.
Konkret geht es um zwei Aktienpakete der damaligen Unaxis (heute OC Oerlikon), die Vekselbergs Beteiligungsgesellschaft Renova 2006 der österreichischen Gesellschaft Victory von Pecik und Stumpf abgekauft hatte. Renova und Victory bildeten damals aus Sicht des EFD eine Gruppe und hätten dies entsprechend melden müssen.
Renova weist die Anschuldigungen zurück und betont, alle Vorschriften beachtet zu haben. Eine Gruppenbildung mit Victory bei OC Oerlikon habe erst später bestanden – und sei 2008 ordnungsgemäss gemeldet worden. Die drei Investoren erhoben daher gegen den Strafbescheid des EFD Einsprache. Sie fordern eine Aufhebung der Busse.
Das EFD weist die Argumentation der Anwälte von Vekselberg und Co. indes zurück: Die Prüfung der in der Einsprache vorgebrachten Argumente führe zu keinem anderen Ergebnis als demjenigen im Strafbescheid, hält der Rechtsdienst der Behörde fest.
Auch bei der Strafzumessung will das EFD keine Zugeständnisse machen: “Die Höhe der Busse von 40 Mio CHF ist im Verhältnis zur maximal möglichen Bussenhöhe von 841 Mio CHF angemessen.”
Ob das Bundesstrafgericht dies auch so sieht, wird sich zeigen. Wann die drei Richter Walter Wüthrich, Daniel Kipfer und Stephan Blättler ihr Urteil fällen werden, stand am Mittwoch nicht fest. Das Urteil wird den Betroffenen schriftlich eröffnet.
ps

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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