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Post steht wegen Geldwäscherei vor Gericht

Solothurn (awp/sda) – Die Schweizerische Post muss sich seit Dienstagmorgen wegen des Vorwurfs der Geldwäscherei vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten. Im Falle einer Verurteilung droht der PostFinance eine Busse von bis zu 5 Mio CHF.
Auslöser für die Anklage war eine Barauszahlung von 4,6 Mio CHF am 11. Februar 2005 am Postschalter in Solothurn. Das Geld wurde vom Konto einer Anlagefirma abgehoben. Unmittelbar nach der Auszahlung der Mio wurden diese ausser Landes gebracht und sind seither unauffindbar.
Die beiden Verantwortlichen der Anlagefirma werden sich zu einem späteren Zeitpunkt vor Gericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und Veruntreuung verantworten müssen. Sie sollen von 95 Kunden Gelder in der Höhe von 34 Mio CHF entgegengenommen und zweckentfremdet haben.
Die Solothurner Staatsanwaltschaft wirft der PostFinance vor, die interne Stelle der Post für Geldwäschereifragen habe trotz Kenntnis dieses ausserordentlichen Barbezuges keine Abklärung über die Herkunft und Verwendung der Gelder vorgenommen.
Weil Vorschriften für das Vorgehen bei aussergewöhnlichen Barauszahlungen fehlten, bezichtigt die Staatsanwaltschaft die PostFinance des Organisationsverschuldens. Konkret wird der Post vorgeworfen, nicht alles unternommen zu haben, um allfällige Geldwäscherei zu bekämpfen.
Das 2007 von der Staatsanwaltschaft gegen zwei Postmitarbeiterinnen eröffnete Strafverfahren wurde mittlerweile eingestellt. Die Mitarbeiterinnen, welche die Barauszahlung ausgeführt hatten, verhielten sich laut Staatsanwaltschaft weisungskonform.
Sie hätten sich bei der internen für Geldwäscherei zuständigen Stelle rückversichert. Laut Anklage nahm die interne Stelle jedoch im Vorfeld der Auszahlung keine Abklärungen über Herkunft und Verwendung der Gelder vor. Offenbar existierten internen keine solchen Regeln.
Die Schweizerische Post wies die Vorwürfe zurück. PostFinance halte sich an die gesetzlichen und reglementarischen Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes sowie der Selbstregulierungsorganisation der Schweizerischen Post.
Der Vorwurf des Organisationsmangels im Bereich der Bekämpfung der Geldwäscherei sei “nicht nachvollziehbar”, hatte die Post nach Bekanntwerden der Anklage im Juli 2010 weiter mitgeteilt.
Der Prozess vor dem Einzelrichter des Amtsgerichtes Solothurn-Lebern dauert voraussichtlich einen Tag. Wann das Urteil eröffnet wird, ist noch unklar.
dm

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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