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PRESSE/DE: Finanzaufsicht regelt Vergütung für Versicherungs-Vorstände neu

HAMBURG (awp international) – Die Vorstände grosser deutscher Versicherungskonzerne müssen sich einem Zeitungsbericht auf Einschnitte bei der variablen Vergütung gefasst machen. Mindestens die Hälfte ihrer variablen Vergütung dürften sie in Zukunft erst nach drei Jahren kassieren – bei einem Missverfolg drohten Abzüge, schreibt die “Financial Times Deutschland” (Montag). Das gehe aus einem Entwurf eines Rundschreibens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hervor.
Der allgemeine Teil des Rundschreibens gilt für alle Versicherer. Hier legt die BaFin fest, dass variable Vergütungen “weder von der Gesamtbeitragseinnahme noch vom Neugeschäft noch von der Vermittlung einzelner Versicherungsverträge” abhängig sein dürfen. Zum ersten Mal erlässt die Behörde aber auch besondere Vorschriften für Gesellschaften, die sie als “bedeutende Finanzinstitute” einstuft. Das sei in der Regel bei einer Bilanzsumme von 90 Milliarden Euro der Fall.
Damit werden die Vorschriften wohl für weniger als zehn Versicherer gelten: Neben Allianz, Munich Re und Talanx dürften das auch grosse Töchter ausländischer Gesellschaften wie Generali sein. Für sie legt die BaFin fest, dass garantierte variable Vergütungsbestandteile in der Regel unzulässig sind ? Ausnahme ist das erste Jahr nach Einstellung.
Ein “wesentlicher Teil” der variablen Gelder dürfe erst nach einem “angemessenen Zurückbehaltungszeitraum” unter Berücksichtigung des Erfolgs ausbezahlt werden. Das seien in der Regel drei Jahre. Mindestens 50 Prozent sollten von der nachhaltigen Wertentwicklung der Firma abhängen. Ausserdem verlangt die BaFin eine Malusregelung.
Die BaFin hatte die Branche aufgefordert, bis zum 15. Dezember Stellung zu nehmen. Das für alle Gesellschaften verbindliche Rundschreiben soll eine vergleichbare Regelung aus dem Jahr 1978 ersetzen./gr/tw

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