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PRESSE/EU-Gesetzesvorschlag sieht Schlupflöcher bei Basel III für Banken vor

LONDON (awp international) – Die EU will einem Pressebericht zufolge Sonderreglungen für europäische Banken einführen, mit denen sie Teile der geplanten strengeren internationalen Kapitalvorschriften (Basel III) umgehen könnten. So sollen die Institute etwa das Kapital bei Versicherungstöchtern höher bewerten dürfen, schreibt die “Financial Times” am Freitag unter Berufung auf den mehr als 500 Seiten umfassenden Gesetzentwurf. Von einer solchen Regelung könnten besonders Banken mit einem grossen Versicherungssparte wie etwa die Societe Generale , BNP Paribas und Lloyds profitieren.
Zudem sollen dem Bericht zufolge lockere Regeln für Hybridkapital gelten. Dies kann weder dem Eigen- noch dem Fremdkapital klar zugeordnet werden. Dazu zählen etwa Genussscheine, nachrangige Anleihen und die besonders in Deutschland verbreiteten Stillen Einlagen. Laut Basel III sollte Hybridkapital künftig gar nicht mehr bei den Kapitalanforderungen berücksichtigt werden, da es sich in der Finanzkrise nicht als Stütze bewährt habe. Würden die EU-Sonderregeln tatsächlich so in Kraft treten, wäre das ein “Verstoss gegen das internationale Abkommen”, zitiert die Zeitung einen nicht genannten Regulierer.
Die neuen Kapitalanforderungen des Basler Ausschusses der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich wurden Ende 2010 veröffentlicht und sollen von 2013 an in Kraft treten, um die Finanzwelt besser vor einer neuen Krise zu schützen. Die Umsetzung ist aber Sache der nationalen Regulierungsbehörden und der Europäischen Union. In der Branche wird immer wieder Kritik laut, dass die Regeln nicht überall gleich sind und es deshalb zu Wettbewerbsverzerrungen komme. Die USA etwa setzten schon die Basel II-Richtlinien nicht komplett um. Die Schweiz und Schweden planen hingegen noch härtere Vorschriften für ihre Institute. Mehr oder weniger unverhohlen droht deshalb etwa die Grossbank UBS , zumindest einzelne Geschäftsteile aus der Schweiz zu verlegen./enl/jha/tw

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