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PRESSE/Euro-Rettungsschirm verstösst gegen Grundgesetz und EU-Recht

BERLIN (awp international) – Der milliardenschwere Rettungsschirm für finanzschwache Euro-Länder verstösst einem Gutachten zufolge grob gegen deutsches und europäisches Recht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Centrum für Europäische Politik (CEP), aus dem die Tageszeitung “Die Welt” (Montag) zitiert. Autor Marcell Jeck rügt demnach, dass in der entsprechenden Verordnung keine Obergrenze von 60 Milliarden Euro fixiert sei, die die EU-Kommission maximal an Krediten aufnehmen dürfe. Das gleiche gelte für die zeitliche Befristung der Regelung auf drei Jahre, die ebenfalls nicht in der Verordnung enthalten sei.
Darüber hinaus kritisiert Jeck die fehlende parlamentarische Mitbestimmung. So habe das europäische Parlament den Regelungen nicht zugestimmt, was laut Jeck aber erforderlich gewesen wäre. Zudem gelte grundsätzlich, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um Beistand für einen Euro-Staat zu finanzieren. Auch die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat ist demnach unzureichend gewesen. Zwar hätten Parlament und Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Allerdings habe derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, nicht zur Abstimmung gestanden./bgf/jha/

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