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PRESSE/WTO dürfte US-Hilfen für Boeing als unzulässig erklären – Kreise

BRÜSSEL (awp international) – Die Welthandelsorganisation (WTO) wird Kreisen zufolge voraussichtlich am Mittwoch verkünden, dass der US-Flugzeugbauer Boeing von der Regierung des Landes illegale Beihilfen erhalten hat. Dadurch könnte die Tür für transatlantische Verhandlungen bei der festgefahrenen Debatte über Staatshilfen für Flugzeughersteller geöffnet werden, sagten die mit dem Verfahren vertrauten Personen weiter. Die WTO hatte bereits vor einem Jahr festgestellt, dass der europäische Wettbewerber Airbus illegale Hilfen aus Europa erhalten hat.
Ende Juni hatte die WTO in ihrem Abschlussbericht zu Airbus festgestellt, dass rund 20 Mrd USD staatliche Unterstützung für den Airbus A380 eine unzulässige Exportförderung darstellen. Die EU-Kommission hatte Ende Juli Einspruch gegen die Entscheidung der WTO eingelegt. Die EU wirft Boeing im Gegenzug vor, von Steuervergünstigungen, Forschungsbeihilfen und Exportrabatten im Volumen von etwa 24 Mrd USD profitiert zu haben.
Der europäische Flugzeugbauer setzt grosse Hoffnungen in den anstehenden Bericht. “Erst mit diesem Bericht über das Parallelverfahren zu den Boeing-Subventionen wird das notwendige Gleichgewicht für die mögliche Aufnahme von Verhandlungen ohne Vorbedingungen geschaffen”, hatte Airbus im Juni mitgeteilt.
Sowohl Boeing als auch Airbus dürften die Entscheidung der WTO am Mittwoch Beobachtern zufolge als Erfolg für sich verbuchen, wie sie es bereits im vergangenen Jahr bei dem vorläufigen Bericht zu Airbus getan hatten. Unabhängig von den gegenseitigen Schuldzuweisungen und den schwierigen politischen Verhandlungen dürften Regierungen mit der WTO-Entscheidung ein klareres Bild darüber erhalten, inwieweit sie Flugzeughersteller legal unterstützen dürfen.
Die Spannungen zwischen den beiden Flugzeugbauern reichen Jahrzehnte zurück. In den 1990er Jahren hatten sie sich beruhigt. Damals hatte die EU mit den USA eine Übereinkunft erzielt, wie zivile Flugzeughersteller mit Beihilfen gestützt werden können. Im Jahr 2004 zog sich die USA aber von dem Abkommen zurück und reichte eine Klage gegen die EU ein, die kurze Zeit später dann selbst eine Klage gegen die USA wegen milliardenschweren Subventionen für den Flugzeugbauer aus Chicago einreichte.
DJG/DJN/kla/brb

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