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RWE reicht Klage gegen AKW-Abschaltung ein (Kreise)

BERLIN (awp international) – Der Energiekonzern RWE will gegen die vorübergehende Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis A in Hessen Kreisen zufolge klagen. Die Klage werde an diesem Freitag beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingereicht, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstagabend aus dem Umfeld des Unternehmens.
Man sei schon aus aktienrechtlichen Gründen dazu verpflichtet, hiess es. Zugleich wurde betont, dass man die Sicherheitsüberprüfung an sich begrüsse. Auch die “Rheinische Post” berichtete über die Klage. Ein RWE-Sprecher wollte dies nicht kommentieren und kündigte eine Mitteilung am Freitagmorgen an.
KEINE KLAGE WEGEN BIBLIS B
Für das ebenfalls stillstehende AKW Biblis B soll keine Klage eingereicht werden, da es ohnehin wegen einer Revision stillstand und eine Anweisung der hessischen Atomaufsicht zum Abschalten daher nur für Biblis A erging.
Die Regierung hatte die Stilllegung der sieben ältesten AKW mit Verweis auf Paragraf 19, Absatz 3 des Atomgesetzes angeordnet. Danach kann die Stilllegung eines Kernkraftwerks verlangt werden, wenn Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter bestehen. Umweltminister Norbert Röttgen hatte die Anwendung als vorsorgende Massnahme nach den Ereignissen in Japan begründet.
EON WILL NICHT KLAGEN
Mehrere Juristen halten diese Auslegung für sehr gewagt und sehen die Abschaltung juristisch auf wackligen Füssen. Sollte RWE Recht bekommen, stünde das derzeitige Atom-Moratorium infrage. Deutschlands grösster Energiekonzern Eon hatte zuvor erklärt, dass er nicht gegen das Atom-Moratorium der Bundesregierung klagen will.
RWE-Chef Jürgen Grossmann hatte wiederholt argumentiert, dass die deutschen Anlagen auf einem sehr sicheren Stand seien, daran habe sich auch durch die Katastrophe in Fukushima nichts geändert./ir/DP/he

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