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SBB/VöV: Graufahrer werden ab sofort nur noch mit 60 CHF gebüsst

Bern (awp/sda) – Wer in einem Selbstkontroll-Zug mit einem 2.-Klass-Billett in der 1. Klasse erwischt wird, muss ab sofort nur noch einen Zuschlag von 60 statt 80 CHF bezahlen. Mit dieser Übergangsregelung reagieren der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und die SBB auf einen Bundesgerichtsentscheid.
Bis zum Fahrplanwechsel vom 12. Dezember wollen die Tarifpartner eine neue Zuschlagsregelung ausarbeiten, wie VöV und SBB am Mittwoch mitteilten. Schwarzfahrer werden wie bisher mit einem Zuschlag von 80 CHF gebüsst, sogenannte Graufahrer, die unberechtigterweise 1. Klasse fahren, vorübergehend mit 60 CHF.
Das Bundesgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass die SBB Grau- und Schwarzfahrer nicht einfach gleich behandeln darf, sondern verpflichtet ist, eine differenzierte Lösung zu finden. Das gilt laut Gericht zumindest soweit, wie beim Graufahrer keine Hinweise auf bewussten Missbrauch bestehen.
Gemäss den Richtern in Lausanne läuft die aktuelle Praxis der SBB darauf hinaus, dass ein Graufahrer unter dem Strich mehr bezahlen muss als ein Schwarzfahrer, da er im Vergleich zu letzterem auch noch das Geld für das Billet ausgelegt hat. Diese Ungleichbehandlung verstosse gegen die Bundesverfassung.

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