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Schwyzer Kantonalbank/Neues Kantonalbankgesetz im Kanton Schwyz gutgeheissen

Schwyz (awp/sda) – Die Schwyzer Kantonalbank (SKB) kann nun auch Zweigstellen ausserhalb des eigenen Kantons eröffnen. Das Schwyzer Stimmvolk hat am Sonntag mit 26’023 Ja- zu 3611 Nein-Stimmen das neue Kantonalbankgesetz angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 31,0 Prozent.
Das neue Gesetz ermöglicht aber nicht nur die Expansion in andere Kantone, es verbietet der SKB auch das Eröffnen von Filialen im Ausland und beschränkt das Auslandsengagement der Bank auf 5 Prozent der Bilanzsumme.
Aufgedrängt hat sich das Gesetz aber insbesondere wegen dem Bundesrecht und den Bestimmungen der Eidg. Finanzmarktaufsicht. Mit diesen waren die bisherige Schwyzer Gesetze schon seit längerem nicht mehr kompatibel. Durch das neue Kantonalbankgesetz verschwindet zudem die einstige Bankkommission. An der unbeschränkten Staatsgarantie hält der Kanton Schwyz dagegen fest.
Änderungen gibt es auch bei der Gewinnausschüttung an den Kanton. Neu werden nicht mehr automatisch 50 Prozent des Gewinns den Reserven der Bank zugeschlagen, sondern nur noch maximal die Hälfte. Damit kann sichergestellt werden, dass der Kanton auch in schlechteren Zeiten die Zinsen für das zur Verfügung gestellte Kapital und eine Entschädigung für die Staatsgarantie erhält.

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