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Ständerat gegen strengere Regeln für Anwälte bei heiklen Geschäften

Der Ständerat will das Geldwäschereigesetz nicht auf Anwälte ausweiten. (Symbolbild) KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI sda-ats

(Keystone-SDA) Der Ständerat hat am Donnerstag dem angepassten Gesetz gegen Geldwäscherei zugestimmt. Der Bundesrat wollte damit unter anderem Anwältinnen und Anwälte an strengere Sorgfaltspflichten binden. Doch genau diese Verschärfung hat der Ständerat gestrichen.

Der Entscheid zugunsten von Anwälten und Treuhändern fiel mit 30 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung. Konkret schlägt der Bundesrat vor, die Sorgfaltspflichten im Geldwäschereigesetz von Finanzintermediären und Händlern auf Personen auszuweiten, die Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts.

Die Mehrheit des Ständerats erachtet dies jedoch als unnötig. Die Schweiz sei international der “Musterknabe der Geldwäschereibekämpfung”, sagte Beat Rieder (CVP/VS), Präsident der Rechtskommission. Die Bekämpfung der Geldwäscherei funktioniere auch ohne diesen Passus sehr gut.

“Leck im Schutzdamm” schliessen

Eine Minderheit sah dies anders – allen voran Daniel Jositsch (SP/ZH), der selber als Anwalt tätig ist. Im Schutzdamm des sauberen Finanzplatzes in der Schweiz dürfe es kein Leck geben. Das Schlupfloch für Anwältinnen und Anwälte gelte es mit der Anpassung zu schliessen. Es sei zumutbar, diese Berufsgruppe dem Gesetz zu unterstellen, weil nur jene Anwältinnen und Anwälte mit gewisser Nähe zu Finanzintermediären betroffen seien. Die klassische Anwaltstätigkeit sei ausgenommen.

Finanzminister Ueli Maurer nahm die Aussicht, dass das Parlament die geplante Verschärfung ablehnt, ziemlich locker. “Wir kommen dann einfach in ein paar Jahren wieder damit, weil der Punkt international wieder als Lücke definiert werden wird”, sagte er. Jetzt sei zentral, dass das Gesetz überhaupt durchkomme.

Der Nationalrat war im Frühling nicht auf die Vorlage eingetreten. Grund war die umstrittene Bestimmung zu den Anwältinnen und Anwälten.

Vereine vor Terrorfinanzierung schützen

Anlass für die Verschärfung sind die “Panama Papers”, mit welchen Steuervermeidung und Geldwäscherei im grossen Stil aufgedeckt wurden – auch mit Schweizer Beteiligung. Die internationale Geldwäschereibehörde FATF stellte daraufhin bei der Schweizer Praxis Mängel fest und gab die Empfehlung ab, die Regeln gegen Geldwäscherei zu verschärfen.

Geplant sind nun noch weitere Anpassungen. Im Visier sind etwa Vereine, die im Ausland an der Sammlung oder Verteilung von Geldern zu karitativen Zwecken beteiligt sind – und damit einem erhöhten Risiko für Terrorismusfinanzierung und Geldwäscherei ausgesetzt sind. Sie sollen sich etwa ins Handelsregister eintragen sowie weitere Vorschriften einhalten müssen.

Die vorberatende Kommission des Ständerats war demgegenüber wegen der Praktikabilität und des administrativen Aufwands sehr skeptisch, wie Rieder sagte. Der Ständerat kürzte daraufhin die Aufbewahrungsfrist für allfällige Belege von zehn auf fünf Jahre. Er hoffe, dass der Nationalrat diese Bestimmungen ebenfalls noch überarbeite.

Tieferer Bargeldwert bei Edelmetall

Weiter will der Bundesrat den Schwellenwert senken, ab dem Edelmetall- und Edelsteinhändler bei Barbezahlung Sorgfaltspflichten einhalten müssen – von 100’000 auf 15’000 Franken. Dies gelte für den Rohhandel und nicht für den Detailhandel, sagte Maurer ergänzend. Beim Juwelier könne man weiterhin mehr in bar zahlen. Der Ständerat lehnte diese Änderung jedoch mit 23 zu 16 Stimmen ab.

Auf der anderen Seite führte er eine Präzisierung des “begründeten Verdachts” im Gesetz ein, welche der Bundesrat so nicht vorgesehen hatte.

In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 21 zu 12 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Damit geht das Geschäft nun wieder an den Nationalrat.

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