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Sunrise und Orange rekurrieren gegen Fusionsverbot der Weko (Zus)

Zürich (awp/sda) – Orange und Sunrise akzeptieren das Verbot der Weko für ihre Fusion nicht. Wie erwartet haben sie Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Der Schritt ist allerdings rein formell. Denn aus Zeitgründen wollen Sunrise und Orange erneut an die Weko gelangen, um doch noch grünes Licht für die Fusion zu erhalten.
Mit dem formellen Rekurs wollen die Mutterhäuser beider Telekomunternehmen, France Télécom und die dänische TDC, alle Optionen offen behalten, wie Orange-Sprecherin Therese Wenger am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA sagte. Diese Optionen würden derzeit evaluiert.
Dabei handelt es sich unter anderem um ein Wiedererwägungsgesuch oder ein komplett neues Gesuch beider Gesellschaften bei der Wettbewerbskommission (Weko). Auf jeden Fall müssen Sunrise und Orange Zugeständnisse machen. Die Weko hatte ihr Verbot am 22. April damit begründet, dass sie ein marktbeherrschendes Duopol in der Schweiz durch die Swisscom und die fusionierte Orange/Sunrise verhindern wolle.
Durch den Zusammenschluss würde der derzeit aktivste Teilnehmer Sunrise aus dem schweizerischen Mobilfunkmarkt verschwinden, hatten die Wettbewerbshüter argumentiert. Zudem würde ein allfälliger Eintritt eines ausländischen Mobilfunkanbieters in die Schweiz praktisch verunmöglicht.
Wie Orange und Sunrise nun ihren Rekurs begründeten, sagte Sunrise-Sprecherin Natasja Sommer nicht: “Es handelt sich um ein laufendes Verfahren.”
REKURS DAUERT ZU LANGE
Nur auf einen Erfolg des Rekurses zu setzen, ist für beide Unternehmen allerdings keine Lösung: Eine Beschwerde gegen das Fusionsverbot dauert nämlich zu lange. “Der Faktor Zeit ist in unserer schnelllebigen Branche sehr wichtig. Drei Monate sind ein Jahr anderswo”, sagte Sommer: “Wir rechnen mit einer Dauer des Rekursverfahrens von ein bis zwei Jahren.”
Dies hält auch der Chef der Konkurrentin Swisscom für zu lange: Es sei unmöglich, die beiden Unternehmen über Jahre so zu führen, dass sie sowohl für eine Fusion als auch für einen Alleingang gewappnet seien, hatte Carsten Schloter vor kurzem gesagt. Dies gehe bereits wegen anstehender Investitionen ins Mobilfunknetz nicht.
“Wir glauben nach wie vor an eine Fusion”, sagte Wenger. Wenn man das Dossier in abgeänderter Form nochmals einreiche, müsste Orange-Besitzerin France Télécom nochmals mit Sunrise-Eignerin TDC verhandeln, hatte Orange-Schweiz-Chef Thomas Sieber vor kurzem gesagt. Dabei wären auch Verhandlungen über den Kaufpreis denkbar.
Die beteiligten Unternehmen könnten sich auch direkt an den Bundesrat wenden, um trotz des Neins der Weko doch noch zu fusionieren. Die Wahrscheinlichkeit dieses Weges sei aber “eher gering”, sagte Sommer. Denn das Kartellgesetz verlange dafür ein “überwiegendes öffentliches Interesse.” Und dieses sei fraglich.
KONSUMENTENSCHÜTZER ENTTÄUSCHT
Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zeigte sich enttäuscht über den Rekurs von Orange und Sunrise. Sie wirft den beiden Unternehmen vor, zu keinen Konzessionen zugunsten der Konsumenten bereit zu sein.
Mit ihrem Rekurs hätten Orange und Sunrise auf stur geschaltet und auch die Stellung der Weko auf dem Telekommarkt untergraben, liess die SKS am Donnerstag verlauten. Für die SKS drängen sich daher bei der anstehenden Revision des Kartellgesetzes eine Stärkung der beiden Regulationsbehörden Weko und Eidg. Kommunikationskommission (ComCom) auf.
Die Stiftung für Konsumentenschutz rät den beiden fusionswilligen Telekomunternehmen, ein neues Gesuch unter Akzeptanz von Auflagen einzureichen, falls sie mit dem Verbot nicht leben könnten. Falls der Zusammenschluss unter anderen Vorzeichen stattfindet, würde dieser auch aus Sicht des Konsumentenschutzes nochmals neu beurteilt.
ch

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