Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Swisscom: BVGer hebt Weko-Busse von 333 Mio CHF zu Mobilterminierung auf

Bern (awp) – Die Swisscom AG kann vorerst aufatmen: Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) heisst die Beschwerde des Telekomkonzerns gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission (Weko) wegen missbräuchlicher Terminierungsgebühren im Mobilfunk in den wesentlichen Punkten gut und hebt die Busse von 333 Mio CHF auf, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.
Die Weko hatte im Februar 2007 festgestellt, dass Swisscom bei der Mobilterminierung marktbeherrschend sei und diese Stellung gemäss Kartellgesetz missbraucht habe. Mit dem aktuellen Urteil habe das Bundesverwaltungsgericht zwar eine marktbeherrschende Stellung von Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, jedoch den Missbrauchsvorwurf zurückgewiesen und die Busse aufgehoben, so die Swisscom weiter.
Das Urteil kann an das Bundesgericht weitergezogen werden. Die Swisscom will in den kommenden Wochen die Urteilsbegründung im Detail prüfen und über die weiteren Schritte entscheiden. Rückstellung in diesem Zusammenhang wurden nach Unternehmensangaben bisher nicht getätigt. Diese Einschätzung werde durch das vorliegende Urteil bestätigt.
Die Untersuchung der Weko geht bis ins Jahr 2002 zurück. Damals eröffneten die Wettbewerbshüter gegen die drei Schweizer Mobilfunkbetreiber eine Untersuchung zu den Mobilterminierungsgebühren. Diese Gebühren stellt ein Mobilfunkbetreiber einem anderen Anbieter für die Durchstellung eines Anrufs in sein Netz in Rechnung.
Die Weko gelangte zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie in der Zeit vom 1. April 2004 bis zum 31. Mai 2005 unangemessen hohe Preise erzwang. Sie verfügte deshalb eine Busse gegen Swisscom in Höhe von 333 Mio CHF.
cc/uh

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft