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Swisscom/Fastweb-Anwälte beantragen Verschiebung der Anhörung vor Gericht (AF)

(Meldung ergänzt um Unternehmensangaben und Hintergrund)
Mailand (awp) – Die Swisscom-Tochter Fastweb hat über ihre Anwälte um eine Verschiebung der für morgen Dienstag vorgesehenen gerichtlichen Anhörung ersucht. Angesichts von Vorwürfen wegen Mehrwertsteuervergehen und Geldwäsche gegen mehrere Firmen und Personen im Nachbarland droht dem italienischen Telekomanbieter die Bestellung eines Kommissars. Dies soll nun abgewendet werden. Fastweb habe den Untersuchungsbehörden einige Vorschläge unterbreitet, um das höchstmögliche Mass an Transparenz herzustellen, teilte das Unternehmen am Montagabend mit.
Mit der beantragten Verschiebung sollen die Behörden Gelegenheit erhalten, die Vorschläge angemessen zu prüfen, hiess es weiter. Fastweb strebe eine volle Kooperation bei den Ermittlungen an. “Wir wollen den Justizbehörden einen tieferen Einblick in das betroffene Geschäft geben”, sagte Swisscom-Sprecher Carsten Roetz auf Anfrage von AWP. Weitere Angaben wollte er mit Blick auf das laufende Verfahren nicht machen.
In Italien wird gegen mehrere Firmen bzw. Personen wegen des Verdachts auf Mehrwertsteuervergehen und Geldwäsche ermittelt, wie in der Vorwoche bekannt wurde. Betroffen ist auch die Swisscom-Tochter sowie Mitglieder des amtierenden und früheren Managements. Die Verdächtigen werden beschuldigt, zwischen 2003 und 2006 mit fiktiven Käufen und Verkäufen von internationalen Telekom-Dienstleistungen knapp 2 Mrd EUR in Rechnung gestellt zu haben. Damit hätten sie den Fiskus um insgesamt 365 Mio EUR betrogen, hiess es.
Die Untersuchungsbehörden hatten die Bestellung eines Kommissars gegenüber Fastweb beantragt. Über das so genannte Commissariamento sollte ein Richter am 2. März entscheiden. Während die Swisscom erklärt hatte, die Weiterführung der Geschäftstätigkeit sei dadurch voraussichtlich nicht beeinträchtigt, hatte sich Fastweb-CEO Stefano Parisi wesentlich besorgter gezeigt. Bei der ersuchten Verschiebung dürfte es sich um wenige Tage handeln, meinen nun Beobachter.
Die Swisscom wollte bisher keine Angaben zu den möglichen finanziellen Folgen der Ermittlungen in Italien machen. Analysten verweisen jedoch darauf, dass der Goodwill von Fastweb, der mit 2,6 Mrd CHF in den Büchern der Swisscom steht, unter Umständen berichtigt werden müsste. Auch in den sonstigen immateriellen Vermögenswerten von 2,3 Mrd CHF könnten noch Fastweb-Positionen enthalten sein, zum Beispiel Kundenbeziehungen, heisst es.
Der Telekomkonzern war zwar beim Erwerb der Gesellschaft im Jahr 2007 über ein Verfahren wegen mutmasslicher Steuerhinterziehung informiert gewesen, hatte die jüngsten Entwicklungen aber nicht erwartet. Dem Unternehmen lagen damals zwei verschiedene Gutachten von Steuerberatungsgesellschaften vor, nach denen die heute beanstandeten Transaktionen korrekt waren. Das Risiko sei in den damaligen Kaufpreis eingeflossen, hiess es.
Der Vorwurf der Behörden lautet, dass die Transaktionen von den Lieferanten nur eingegangen wurden, um die Bezahlung der von Fastweb geleisteten Mehrwertsteuern an den Staat zu umgehen. Als Folge dieser Untersuchung wurden Fastweb bis heute noch nicht sämtliche Mehrwertsteuern zurückerstattet. Im Raum steht ein Betrag von 38 Mio EUR.
Swisscom hatte von Fastweb-Gründer Silvio Scaglia vor knapp drei Jahren 82% der Firmen-Anteile gekauft. Gegen ihn wird ebenso ermittelt wie gegen den amtierenden CEO Stefano Parisi. Der Telekomkonzern hatte im Zuge der Übernahme 47 EUR je Aktie bezahlt. Unter Berücksichtigung der übernommenen Schulden belief sich der Gesamtbetrag auf 6,9 Mrd CHF. Am Montagabend notierten die Fastweb-Aktien in Mailand zum Börsenschluss bei 14,40 EUR (+5,3%).
cc

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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