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Swisscom muss 333-Mio-Busse im Mobilfunk nicht zahlen – Bundesgericht (Zus)

(Mit Aussagen der Weko, der Unternehmen und Hintergrund)
Bern (awp) – Die Swisscom muss eine von der Wettbewerbskommission (Weko) verhängte Rekordbusse über 333 Mio CHF nicht zahlen. Das hat das Bundesgericht in Sachen Mobilterminierungsgebühren entschieden. Die Gebühren stellen sich die Anbieter gegenseitig für die Weiterleitung von Anrufen in Rechnung. Alle offenen Fragen klärt das Urteil aber nicht.
Das Bundesgericht habe eine entsprechende Beschwerde der Swisscom gegen den Entscheid der Vorinstanz gutgeheissen und ausserdem eine Beschwerde des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements (EVD) abgewiesen, teilte der Blaue Riese am Mittwochnachmittag mit. Rückstellungen hat die Swisscom nach eigenen Angaben nicht gebildet.
REKORDBUSSE
Die Weko hatte 2002 gegen Swisscom, Sunrise und Orange eine Untersuchung eröffnet. Die Wettbewerbshüter kamen zum Ergebnis, dass Swisscom marktbeherrschend sei und diese Stellung missbraucht habe, indem sie von April 2004 bis Mai 2005 unangemessen hohe Mobilterminierungsgebühren erzwungen habe. 2007 verhängte die Behörde dann die 333-Mio-Busse.
Nach einem Rekurs der Swisscom hatte das Bundesverwaltungsgericht vor rund einem Jahr zwar die marktbeherrschende Stellung der Swisscom bei der Mobilterminierung bestätigt, den Missbrauchsvorwurf der Weko aber zurückgewiesen und die Busse aufgehoben.
Gegen die Feststellung der marktbeherrschenden Stellung legte Swisscom danach Beschwerde beim Bundesgericht ein, während sich die Beschwerde des EVD gegen die Aufhebung des Missbrauchsvorwurfs und der Busse richtete.
HÖHERE HÜRDEN
Die Weko sieht sich nach dem Urteil mit höheren Hürden für die Bekämpfung von Preismissbrauch konfrontiert, wie sie in einer Reaktion auf den Entscheid erklärte. Im Gegensatz zur eigenen Ansicht und der Praxis der europäischen Wettbewerbsbehörden müsse gemäss Bundesgericht beim Preismissbrauch das Element des Erzwingens selbständig nachgewiesen werden.
Die Richter seien zu dem Schluss gekommen, dass Erzwingen mehr sei als nur Verlangen, sagte Weko-Direktor Rafael Corazza gegenüber AWP. Die Mobilterminierungsgebühren würden von den Anbietern ausgehandelt. Sunrise und Orange hätten gemäss Bundesgericht bei der Kommunikationskommission (ComCom) vorstellig werden können, wenn sie mit dem Ergebnis unzufrieden gewesen wären.
Im Markt habe die Weko ihr Ziel aber trotzdem erreicht. Die Mobilterminierungsgebühren seien seit 2005 massiv gesunken – von 33,5 Rappen im Mai 2005 auf heute weniger als 10 Rappen. Im September 2010 hatten sich die drei Anbieter auf die jüngste grössere Absenkung verständigt.
OFFENE FRAGEN
Das Bundesgericht hat mit dem jüngsten Entscheid allerdings eine ganze Reihe von Fragen nicht beantwortet, für die entsprechend kein höchstrichterlicher Entscheid vorliegt. Dies betreffe nicht nur die Frage der Marktbeherrschung, sondern auch verfahrensrechtliche und institutionelle Rügen der Swisscom, betonte Corazza.
Für den Zeitraum nach Mai 2005 führte die Weko Untersuchungen gegen alle drei Unternehmen weiter. Dieser Teil ist auch noch nicht abgeschlossen. Welche Konsequenzen das Urteil darauf hat, will die Weko analysieren.
Die Swisscom rechnet damit, dass sich das Urteil positiv auf das noch laufende Verfahren auswirkt, wie Sprecher Carsten Roetz gegenüber AWP sagte. Keine Signalwirkung gebe es jedoch auf das ebenfalls noch ausstehende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen ADSL. Dort hatte die Weko eine Busse über 237 Mio CHF verfügt. Ein Entscheid wird nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2011 erwartet. Vor der ComCom sind zudem noch weitere Verfahren hängig.
Wettbewerber Sunrise nimmt den Entscheid “ohne Überraschung zur Kenntnis”. Grundsätzlich entspreche es auch der Auffassung von Sunrise, dass die Mobilterminierungsgebühren zwischen den Anbietern ausgehandelt würden, sagte Sprecher Roger Schaller. Eine detailliertere Aussage sei erst nach Kenntnis der genauen Begründung möglich. Orange wollte sich nicht äussern – auch mit Blick auf das noch laufende Verfahren.
cc/uh

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