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Tabakprävention: Viele Einweg-E-Zigaretten nicht gesetzeskonform

(Keystone-SDA) Eine Mehrheit der in der Schweiz verkauften elektronischen Einweg-Zigaretten entspricht einer Untersuchung der Tabakprävention zufolge nicht dem Gesetz. Diese sogenannten “Puff Bars” würden oft mehr Flüssigkeit enthalten als erlaubt.

Häufig seien E-Zigaretten mit 1500 oder 2500 Zügen in Online-Shops oder Boutiquen erhältlich, teilte die Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz (AT Schweiz) am Samstag mit. Es sei sogar möglich, online “Puffs” mit einem Tankvolumen von 30 Millilitern zu bestellen, was 16’000 Zügen entspreche. Das sei 15 Mal mehr als der gesetzliche Grenzwert.

Die in der Schweiz geltenden Normen basieren auf einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014. Diese besagt, dass jede E-Zigarette mit geschlossenem System nicht mehr als 2 Milliliter Flüssigkeitsvolumen enthalten darf. Dies entspricht etwa 600 Zügen.

Die illegalen Produkte würden meist in China hergestellt und billig sowie ohne Alterskontrolle über Online-Verkaufsplattformen vertrieben, teilte AT Schweiz mit. Verkauft wurden sie der Untersuchung zufolge nicht nur bei kleinen Online-Shops, sondern auch bei grossen Schweizer E-Commerce-Plattformen. AT Schweiz begutachtete über 100 Internetseiten.

Galaxus entfernte Produkte

Der Internethändler Galaxus etwa entfernte nach Bekanntwerden der Studienergebnisse am Freitag alle nicht konformen Produkte aus seinem Sortiment, wie ein Firmensprecher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Er bestätigte Informationen der Zeitungen “24 Heures” und “Tribune de Genève”.

Zudem will die Migros-Tochter künftig automatisch sicherstellen, dass keine illegalen E-Zigaretten angeboten werden. Galaxus bot laut AT Schweiz auf seiner Internetseite fast 350 E-Zigaretten an.

AT Schweiz bedauerte, dass der Bund bislang keine wirksamen Massnahmen gegen das Problem ergriffen habe. Zuständig für die Kontrolle der Konformität der “Puffs” sind die Kantonschemiker. AT Schweiz will die Kantone direkt anschreiben und ihnen eine Liste mit den fehlbaren Unternehmen vorlegen. Die Kantone müssten “unverzüglich” tätig werden.

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