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Teilrevision des Jagdgesetzes hat viele Kritiker

Zwei Wölfe des Rudels im Augstbordgebiet im Oberwallis, aufgenommen im November 2016. durch eine Fotofalle der Gruppe Wolf Schweiz. Das Rudel umfasst aktuell mindestens vier Wölfe. Keystone/GRUPPE WOLF SCHWEIZ/ sda-ats

(Keystone-SDA) Die Teilrevision des Jagdgesetzes, mit der unter anderem der Schutz von Wölfen gelockert werden soll, wird von allen Seiten kritisiert. Umweltschutzorganisation und die Linke lehnen sie ganz ab, für die SVP, die Wolfsgegner und die Bauern geht sie zu wenig weit.

Der Bundesrat schlägt in der Teilrevision unter anderem vor, dass der Bestand von gewissen geschützten Wildtieren dezimiert werden darf, sofern diese grossen Schaden anrichten, Menschen gefährden oder die Artenvielfalt bedrohen. Im Gesetz selber ist namentlich nur der Steinbock und neu auch der Wolf aufgeführt. Weitere Tiere wie der Höckerschwan, der Luchs oder der Biber könnten per Verordnung auf die Liste genommen werden.

Sowohl die SP als auch die Umweltschutzorganisationen Pro Natura, WWF und BirdLife Schweiz stellen sich zwar nicht grundsätzlich gegen eine Dezimierung der Wolfsrudel, wenn gewisse Individuen Probleme bereiteten. Doch es müsse ein überlebensfähiger Wolfsbestand vorhanden sein.

Der Gesetzesvorschlag erfülle diese Bedingung nicht, kritisieren die Umweltorganisationen in ihrer Stellungsnahme zur Vernehmlassung, die am Mittwoch endete. Denn weil der Bundesrat nicht nur einzelne geschützte Tiere zum Abschuss freigeben, sondern die Dezimierung ganzer Bestände erlauben will, dürfte bereits bei der heutigen Population von ungefähr 40 Wölfen interveniert werden.

Damit sei das langfristige Überleben der Wölfe in der Schweiz nicht gesichert. Auch bei anderen geschützten Arten, die in Zukunft «reguliert» werden dürften, bestehe die Gefahr einer Wiederausrottung. Die geplanten Abschussregime seien «weder fachlich begründbar noch zielführend». Für den Schweizer Tierschutz ist der Entwurf gar ein «Kniefall vor Jägerschaft und Schafhaltern».

Wolf von Liste streichen

Ganz anders sehen das die SVP, der Schweizer Bauernverband (SBV), der Kanton Wallis und der Verein Lebensraum Schweiz ohne Grossraubtiere (VLSoGRT). Sie möchten den Wolf ganz von der Liste der bedrohten Tierarten streichen und ihn wie Rehe, Gämse oder Hirsche jagen dürfen.

Grossraubtiere hätten keinen Platz im dicht besiedelten Land, schreibt dazu die SVP. Sie fordert deshalb, dass der Schutz des Wolfes aufgehoben wird, auch wenn die Schweiz dafür die Berner Konvention zur Erhaltung der europäischen, wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume kündigen müsste.

Eine Standesinitiative des Kantons Wallis, welche verlangt, dass der Wolf nicht mehr zu den streng geschützten Tierarten gehört, war im September vom Nationalrat angenommen worden und liegt derzeit beim Ständerat. In seiner Vernehmlassungsantwort argumentiert der Kanton Wallis, dass der Wolf nur lernen werde, sich von Menschen, Siedlungen und Nutztieren fern zu halten, wenn er jagdbar sei.

«Ungleichbehandlung»

Grundsätzliche Unterstützung erhält der Bundesrat von der FDP, der BDP und vom Verein JagdSchweiz. Der Vorschlag erfülle die Bedingungen für das bessere Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung und sei mit internationalen Abkommen vereinbar, heisst es bei der FDP.

Nicht nachvollziehbar sei jedoch, warum neben dem Steinbock nur der Bestand des Wolfes auf Gesetzesebene reguliert werden solle. Damit werde eine «eher willkürliche Ungleichbehandlung zwischen den geschützten Tierarten fortgesetzt», teilt die FDP mit.

JagdSchweiz möchte deshalb – gleich wie der Bauernverband und der Kanton Wallis – auch den Höckerschwan, Wildgänse, Luchs und Biber ins Gesetz aufnehmen, «weil diese Arten entweder schon Schäden anrichten oder in absehbarer Zeit Schäden anrichten werden.»

Verlagerung der Abschusskompetenz

Begrüsst wird von der Rechten die Erweiterung der Kompetenzen der Kantone bei der Regulierung der Wolfspopulation. Heute muss das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Abschuss bewilligen. Mit der Teilrevision würde der Entscheid, ob geschützte Tiere erlegt werden dürfen, bei den Kantonen liegen. Ein konkreter Schaden müsste nicht mehr nachgewiesen werden.

Nach Ansicht der SP und der Umweltorganisationen birgt genau dieser Punkt aber viele Gefahren: Der Bund dürfe «unter dem Druck extremer Kreise» seine in der Verfassung festgeschriebene Pflicht zum Schutz wildlebender einheimischer Tiere nicht den Kantonen überlassen, schreibt die SP. Ansonsten könne er seine Verantwortungen nicht mehr ausreichend sicherstellen. Die Umweltorganisationen befürchten gar «ein gegenseitiges Hochschaukeln durch abschussfreudige Kantonsregierungen.»

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