Tierquäler müssen häufiger mit Anzeigen rechnen
(Keystone-SDA) Die Zahl der Strafverfahren wegen Tierquälerei hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Die kantonalen Unterschiede sind jedoch sehr gross. Die seit 2008 verbotene Qualzucht führte noch zu keinem einzigen Strafverfahren.
Mit 1246 Tierschutzstrafverfahren wurden im Jahr 2011 viermal mehr Fälle untersucht, als zehn Jahre zuvor. Das sei eine sehr erfreuliche Gesamtentwicklung, sagte Gieri Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung Tier im Recht (TIR), am Dienstag vor den Medien in Zürich. Die meisten Strafverfahren (739) betrafen Heimtiere, wie in den Vorjahren vor allem Hunde.
«Die Steigerung bedeutet nicht, dass mehr Tiere gequält werden, sondern, dass mehr Täter verfolgt und bestraft werden», sagte Bolliger. Wichtig seien der politische Wille und gute Rahmenbedingungen, um das geltende Recht auch umzusetzen.
Graubünden holt auf
Wie bereits im Vorjahr hat der Kanton Bern mit 250 am meisten Tierschutzstrafverfahren durchgeführt, gefolgt von St. Gallen (235) und Zürich (207). Gemessen an der Wohnbevölkerung hat Appenzell-Innerrhoden die meisten Tierschutzstraftaten verfolgt.
Die Berner Kantonspolizei hat eine eigene Amtsstelle für Tierdelikte eingerichtet, in St. Gallen gibt es einen spezialisierten Staatsanwalt. In Zürich sei die Quote gut, trotz Abschaffung des Tieranwalts, sagte Bolliger. Das Veterinäramt führe die Arbeit weiter.
Stark aufgeholt hat der Kanton Graubünden, wo die Fallzahl von 16 auf 55 gestiegen ist. Diese Zunahme um fast 250 Prozent sei vor allem auf die Arbeit der neu geschaffenen Fachstelle für Tierschutz zurückzuführen.
Kaum fürchten müssen sich Tierquäler vor einer Strafverfolgung in den Kantonen Nidwalden (1 Verfahren), Genf (2), Jura und Uri (je 3) sowie Glarus, Neuenburg und Tessin (je 4).
Grosse Unterschiede gibt es auch im Nutztierbereich, wo vor allem der Kanton Luzern schlecht abschneidet. Hier wurde im Jahr 2011 nur gegen 0,1 Prozent der Nutztierhalter ein Strafverfahren durchgeführt. Der landesweite Durchschnitt liegt sechsmal höher. «Erstaunlich wenige Verfahren gab es auch in Freiburg,» sagte Bolliger.
Strafanzeigen wegen Qualzucht
Ein «gesamtschweizerischer Skandal» sei die vollständige Ignorierung des seit 2008 bestehenden Qualzuchtverbots. Damit dieses Verbot endlich umgesetzt wird, hat die TIR diese Woche sieben Strafanzeigen gegen fehlbare Züchter in den Kantonen Aargau, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich eingereicht.
Dabei gehe es nicht um ein Verbot bestimmter Rassen, sondern darum, tierquälerischen Zuchtauswüchsen Einhalt zu gebieten. So führen extreme Kurzköpfigkeit bei Hunden beispielsweise zu Atemproblemen oder Körperdeformationen zu dauerhaften Schmerzen.