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UBS-AFFÄRE/USA warten noch auf knapp 2000 UBS-Kontendaten

Bern (awp/sda) – Die Schweiz schuldet den USA nach dem jüngsten Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes noch knapp 2’000 der insgesamt 4’450 verlangten UBS-Kontendaten. Rund 2’500 wurden bereits an die US-Steuerbehörde IRS übermittelt.
Allein 500 Datensätze seien seit dem Parlamentsentscheid am 17. Juni ausgeliefert worden, sagte Esther Schönenberger Bloch, die stellvertretende Leiterin Kommunikation bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Von den knapp 2’000 noch nicht übermittelten Dossiers sind 900 in Arbeit. Bei rund 850 weiteren sind die Arbeiten abgeschlossen. Diese Datensätze wurden aber noch nicht übermittelt, weil beispielsweise die Beschwerdefrist noch läuft.
Die restlichen betreffen Konten, die nicht unter den Vertrag fallen oder solche mit hängigen Beschwerden. Beim Bundesverwaltungsgericht sind insgesamt 96 Beschwerden hängig, davon rund 80 ähnliche wie jene, die jetzt abgeschmettert wurde.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat nun für die offenen Dossiers noch etwas mehr als einen Monat Zeit. Die Frist für den Erlass sämtlicher 4’450 Schlussverfügungen läuft am 26. August ab. Man sei “auf Kurs” sagte Schönenberger Bloch.
Das Gesuch der USA um Herausgabe der Kundendaten war am 31. August 2009 eingetroffen. Von diesem Zeitpunkt an hatte die Schweiz gemäss dem Vertrag mit den USA 360 Tage Zeit. Die Übermittlung der Daten geschieht mittels elektronischen Datenträgern.
Gemäss dem UBS-Abkommen ist die Eidgenössische Steuerverwaltung verpflichtet, rund 4450 UBS-Konten zu beurteilen. Die ESTV prüft, ob die im Anhang des UBS-Abkommens aufgeführten Kriterien und damit die Voraussetzung für die Amtshilfe erfüllt sind.
mk

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