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UBS bestätigt Mittelfristziele; Streit mit US-Steuerbehörden beigelegt (Zus)

Zürich/London/Bern (awp/sda) – Mit dem Rückzug einer letzten Klage gehört der Streit zwischen den US-Behörden und der UBS definitiv der Vergangenheit an. An der Skepsis von Börsenanalysten an den hoch gesteckten Gewinnzielen der Bank änderte das Ende des Steuerstreits aber nichts.
Im Gegenteil: Während UBS-Chef Oswald Grübel in London vor Investoren seine bereits vor einem Jahr kommunizierte Renditeziele bestätigte, verloren die UBS-Aktien an der Börse an Wert. Am Nachmittag betrug die Werteinbusse 1,7%.
Der SMI, der Leitindex der Schweizer Börse, gab derweil nur 0,8% nach, die Aktien des Konkurrenzinstituts Credit Suisse um 1,2%. Finanzexperten stellten namentlich das mittelfristige Ziel eines jährlichen Vorsteuergewinns von 15 Mrd CHF und einer Eigenkapitalrendite von 15 bis 20% in Frage.
ANALYSTEN ZWEIFELN AN ZIELEN
Eine strengere Regulierung, höhere Kapitalvorschriften und zuletzt schwache Resultate in der für den UBS-Gewinn wichtigen Investmentbank setzten mehr als nur ein Fragezeichen, lautete etwa der Kommentar der Experten der St. Galler Bank Wegelin.
Solchen Kommentaren versuchte UBS-Chef Grübel zwar den Wind aus den Segeln zu nehmen: So sagte er, die Fortschritte, die er mit der UBS auf dem Weg aus der Krise erzielt habe, liessen ein Festhalten an den Zielen zu. Die Bank stehe sogar besser da, als es in den Geschäftszahlen zum Ausdruck komme.
Die Analystengemeinde verwies aber gleichzeitig darauf, dass die Gewinnziele der UBS wohl nur erreicht werden könnten, wenn erhebliche Risiken in Kauf genommen würden.
STAATSVERTRAG ERFÜLLT
Definitiv kein Risiko mehr geht für die UBS seit Dienstag dafür von den amerikanischen Kunden aus, die in Vergangenheit ihr Geld auf UBS-Konten in der Schweiz vor den Steuerbehörden versteckten. Aus dem von der Schweiz aus betriebenen Bankgeschäft mit US-Bürgern hat sich die Grossbank nämlich längst verabschiedet.
Und die US-Behörden haben ihren mit dem Staatsabkommen vom August 2009 lediglich sistierten Kampf gegen die UBS um die Daten amerikanischer Kunden nun auch endgültig beendet. Wie das Eidg. Finanzdepartement (EFD) am Dienstag bekanntgab, hat die US-Steuerbehörde IRS am Montag ihre zivilrechtliche Klage gegen die UBS nämlich definitiv zurückgezogen.
Voraussetzung für die Einstellung des so genannten John-Doe-Summons-Verfahrens war die letzte substantielle Lieferung von UBS-Kundendaten, die im Rahmen des Staatsabkommens zwischen der Schweiz und den USA vereinbart worden war.
Geliefert worden sind gemäss EFD mittlerweile die Daten von rund 4’000 Fällen, in der amerikanische UBS-Kunden Steuerbetrug oder Steuerhinterziehung begangen hatten. Im Staatsvertrag vereinbart war die Prüfung der Daten von 4’450 Konten. In den kommenden Monaten wird die Eidg. Steuerverwaltung die restlichen unter das Staatsabkommen und das Amtshilfegesuch fallenden Kundendaten nachschicken.
Mit dem John-Doe-Summons-Verfahren ist im Steuerstreit die letzte juristische Klage gegen die UBS vom Tisch: Das strafrechtliches Verfahren gegen die UBS in der Sache wurde bereits im Oktober eingestellt. Bei der UBS hiess es am Dienstag auf Anfrage, der Rückzug der letzten Klage sei “der formelle Schlusspunkt der Angelegenheit”.
sig

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