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UBS/Bundesverwaltungsgericht erwartet viele Rekurse

Bern (awp/sda) – Zur Beilegung des Steuerstreits zwischen den USA und der UBS werden in Kürze erste Verfügungen gegen mutmassliche Steuersünder erlassen. Dagegen können die Betroffenen vor dem Bundesverwaltungsgericht rekurrieren. Das Gericht rechnet mit einer grossen Zahl an Rekursen.
“Ich denke, dass es bei diesen ersten Verfügungen viele Rekurse geben wird”, sagte Christoph Bandli, Präsident des Bundesverwaltungsgericht, in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview mit der “Basler Zeitung”. Die ersten Anfechtungen dürften um die Weihnachtszeit eintreffen.
Er gehe davon aus, dass viele Betroffene eine Klärung ihrer Situation vom Gericht wünschen, sagte Bandli. Denn zu den Verfügungen der Steuerverwaltung gebe es praktisch keine Präjudizien. Die ersten 400 Verfügungen würden Fälle mit ganz unterschiedlichen Sachverhalten und Rechtsfragen enthalten.
Für die Behandlung eines solchen Rekurses rechnet Bandli mit einem Zeitaufwand von vier oder fünf Monaten. Das Gericht wolle die ersten Rekurse schnell bewältigen: “Wir wollen erste wichtige Rechtsfragen rasch klären”, sagte Bandli.
Das Gericht müsse aber keine Fristen einhalten. Anders die Eidgenössische Steuerverwaltung, die sich an den im Staatsvertrag zwischen der Schweiz und den USA zur Beilegung der UBS-Steueraffäre halten muss.

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