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UBS wird von SIX mit 100’000 CHF gebüsst – 2007 Verluste zu spät berichtet (Zus)

Zürich (awp/sda) – Die Grossbank UBS hat die Anleger 2007 zu spät vor ihren Verlusten im US-Hypothekengeschäft gewarnt. Die Schweizer Börse SIX büsst die UBS deswegen mit 100’000 CHF. Das ist für die Bank zwar ein Klacks, Aktionärsschützer sehen sich aber bestätigt.
Die massgebenden Gremien der UBS kannten laut Untersuchung der SIX bereits Ende Juli/Anfang August 2007 die Auswirkungen der Subprime-Probleme auf die Investmentbank: “Sie wussten, dass Ende Juli substanzielle Bewertungsverluste innerhalb der Investmentbank zu verkraften waren, welche einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis des Gesamtkonzerns haben könnten.”
Diese Information hätte dem Markt sofort bekannt gegeben werden müssen, hält die Sanktionskommission der SIX in ihrem am Freitag veröffentlichten Bericht fest. Die am 14. August 2007 ausgesprochene “Gewinnwarnung” sei zu spät gekommen, damit habe die UBS die Börsenvorschriften zur Ad-hoc-Publizität verletzt.
Diese “Gewinnwarnung” formulierte Konzernchef Marcel Rohner so: Die Marktbedingungen haben sich verschlechtert, es ist ein “schwaches Handelsresultat” im Investment Banking möglich und wahrscheinlich wird der Gewinn im zweiten Halbjahr nicht an das Niveau der Vorjahresperiode anknüpfen können.
Rohner war Anfang Juli zum neuen CEO berufen worden, nachdem Peter Wuffli Knall auf Fall abgetreten war mit der Begründung, der Verwaltungsrat habe ihn nicht als Nachfolger von VR-Präsident Marcel Ospel nominieren wollen. Wuffli und die UBS bestritten stets, dass der Abgang erfolgte, weil sich die Bank existenzbedrohend verspekuliert hatte.
Laut SIX-Untersuchung war den UBS-Verantwortlichen dann spätestens Anfang September klar, dass die Bank für das ganze Jahr 2007 einen Verlust würde ausweisen müssen. Die UBS habe aber mit einer Information des Publikums zugewartet, bis am 1. Oktober zugleich eine erste Einschätzung über das Quartalsergebnis abgegeben werden konnte.
Die Sanktionskommission stört sich auch an den Erläuterungen zu den Boni, die trotz Milliardenverlusten gewährt wurden. Die UBS habe im Geschäftsbericht 2008 lediglich erläutert, dass die Vergütungsniveaus ähnlicher Funktionen ausserhalb der Bank berücksichtigt würden.
Solche Hinweise seien zu allgemein: “Sie erlauben es den Investoren nicht, sich ein klares Bild zu den Kriterien der Entschädigungsfestsetzung zu machen”, schreibt die SIX. Gleiches gelte für die Angabe der UBS, wonach die Höhe des Basislohns der Topmanager nach Aufgabe und Funktion individuell festgelegt werde.
Trotz der festgestellten Verfehlungen will die UBS weiterhin nicht gegen die ehemaligen Verantwortlichen vorgehen. “Wir nehmen die Sanktion zur Kenntnis und werden die Busse bezahlen”, sagte ein UBS-Sprecher auf Anfrage. Die kritisierten Punkte seien bereits im Bericht aufgearbeitet worden, den die UBS vergangenen Oktober publizierte.
Die Bank erklärte damals, sie habe die Lehren gezogen und wolle “einen Schlussstrich ziehen”. Das sei auch im Sinn der Aktionäre. Bereits Ende 2009 hatte die Bank bekannt gegeben, auf Klagen gegen Verantwortliche zu verzichten. Gründe seien die Negativpublizität, die hohen Kosten und die Auswirkung auf andere Prozesse.
Aktionärsschützer Hans-Jacob Heitz sieht sich dagegen bestätigt, dass die UBS-Führung Informationen unterdrückte. Er versucht, die nötigen Aktienstimmen für einen Antrag an der Generalversammlung zusammenzubekommen, um den Verwaltungsrat auf eine Verantwortlichkeitsklage zu verpflichten. Von Kleinanlegern sei eine Klage wegen des erforderlichen Kostenvorschusses nicht zu stemmen.
uh/ps/dl

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