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VULKAN/CH: 49 Betriebe beantragen Kurzarbeitsentschädigung

Zürich (awp/sda) – 49 Betriebe, die direkt vom Flughafen Zürich abhängig sind, wollen für die vulkanbedingten Ausfälle entschädigt werden. Sie haben beim Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Kurzarbeitsentschädigung beantragt.
Zu den 49 Betrieben gehören unter anderem die Fluggesellschaft Swiss, die Swissport, Gate Gourmet und die Flughafen Zürich AG selber. Sie alle mussten im April ihren Betrieb während gut drei Tagen einstellen, weil der Flugraum über ganz Europa wegen der Aschewolke aus Island gesperrt war.
Hunderte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mussten in dieser Zeit nach Hause geschickt werden. Bei der Flughafen Zürich AG beispielsweise waren rund 300 Mitarbeiter betroffen, wie Flughafen-Sprecherin Sonja Zöchling am Mittwoch gegenüber dem “Regionaljournal Zürich-Schaffhausen” von Radio DRS sagte.
Die Flughafenbetreiberin ist zuversichtlich, dass das Gesuch bewilligt wird. Grundlage für diese Zuversicht ist das Arbeitslosengesetz, welches eine Entschädigung zuspricht, sofern es behördliche Massnahmen sind, die zur Betriebsschliessung geführt haben. Dies sei bei der aschebedingten Flugraumsperre der Fall, so Zöchling weiter.
Beim Zürcher AWA ist man ähnlicher Ansicht. “Die Chancen stehen gut”, sagte AWA-Sprecherin Irene Tschopp gegenüber Radio DRS. Voraussetzung für eine Genehmigung der Kurzarbeitsentschädigung sei allerdings, dass die Unternehmen plausibel darlegen könnten, dass die Verdienstausfälle wirklich durch die Aschewolke verursacht worden seien.

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