Die Schweizer Grossbank UBS ist eine Sorge los: Ein Gericht in Luxemburg hat eine auf den Madoff-Fall zurückgehende Schadenersatzklage von Investoren gegen die Grossbank abgewiesen.
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In dem Fall ging es um die Frage, ob Anleger, die in der Madoff-Pleite mit den Fonds LuxInvest und LuxAlpha insgesamt bis zu 1,7 Mrd. Dollar verloren haben, von UBS Schadenersatz fordern können.
UBS hatte die Fonds nicht verwaltet, war aber als Depotbank und für administrative Aufgaben wie etwa die Berechnung des inneren Wertes zuständig.
Die Fonds waren 2002 und 2004 speziell eingerichtet worden, um reichen Investoren Anlagen bei dem inzwischen wegen Betrug verurteilten Amerikaner Bernard Madoff zu ermöglichen.
Die Kläger – vielfach reiche Franzosen – vertraten die Auffassung, die UBS habe als Depotbank ihre Pflichten vernachlässigt und sei deshalb schadenersatzpflichtig.
Die UBS hatte wiederholt betont, sie habe die Fonds nie als Anlage empfohlen. In einer Untersuchung war die Luxemburger Finanzmarktaufsicht bereits zum Schluss gekommen, die UBS habe ihre Pflichten nicht schwerwiegend verletzt.
swissinfo.ch und Agenturen
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