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CH/Verhandlungen mit EU über zwei bilaterale Abkommen beschlossen

Bern (awp/sda) – Der Bundesrat hat an seiner Europa-Klausur beschlossen, mit der EU über Abkommen zur Kontrolle von Chemikalien und zur Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden zu verhandeln. Er verabschiedete für diese Dossiers Verhandlungsmandate.
Während ein Abkommen zur Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörden im Interesse beider Parteien wäre, ist beim Chemikalien-Abkommen die Schweiz eher in der Bittsteller-Rolle: Das Chemikalien-Abkommen soll verhindern, dass Schweizer Unternehmen im Handel mit der EU benachteiligt werden – und dass die Schweiz zum Hort für gefährliche chemische Stoffe wird.
Seit 2007 ist in der EU die Chemikalienverordnung REACH in Kraft, welche die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe regelt. REACH stellt strenge Anforderungen bei der Zulassung von Chemikalien. Stoffe, die in die EU importiert werden, müssen bei der Europäischen Chemikalienagentur registriert werden.
Unternehmen ausserhalb der EU können dabei nicht direkt mit der Agentur verkehren. Sie müssen solche Aufgaben ihren in der EU ansässigen Importeuren überlassen, was mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden ist.
Die chemisch-pharmazeutische Industrie in der Schweiz stellt dies vor Probleme, denn für sie ist die EU ein sehr wichtiger Markt. Rund 60% ihrer Exporte gehen in die EU.
Hinzu kommt, dass das Schutzniveau für Mensch und Umwelt in der Schweiz hinter dasjenige in der EU zurückfällt. Stoffe, welche die EU-Anforderungen nicht erfüllen, können in der Schweiz weiterhin in Umlauf gebracht werden.
Eine vollumfängliche Übernahme des europäischen Reglements zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien (REACH) wäre für die Schweiz zu teuer, hält der Bundesrat fest. Der autonome Nachvollzug würde zudem die Probleme beim Zugang zum EU-Markt nicht lösen. Aus diesem Grund will die Schweiz nun verhandeln.
Bei den Verhandlungen zu den Wettbewerbsbehörden geht es um die Bekämpfung grenzübergreifender Wettbewerbsbeschränkungen. Ohne formelle Grundlage könnten die Wettbewerbsbehörden der Schweiz und der EU nicht im erforderlichen Mass kooperieren, schreibt der Bundesrat.
Ein bilaterales Abkommen soll ermöglichen, dass die Schweiz und die EU vertrauliche Informationen austauschen, die in den jeweiligen Wettbewerbsverfahren verwendet werden können.

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