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EU-Bürger sollen leichter im EU-Ausland arbeiten können

(Keystone-SDA) Europas Bürger dürfen in jedem der 27 EU-Staaten arbeiten: Doch in der Praxis stossen sie oft an Hindernisse – bei der Bürokratie oder aber sie werden diskriminiert. Daher will die EU-Kommission die Rechte der Arbeitnehmenden und die Pflichten der Arbeitgeber klarer regeln.

“Mit diesem Vorschlag wird den Arbeitnehmern der Weg zur Arbeit in einem anderen EU-Land geebnet”, sagte EU-Arbeitskommissar Laszlo Andor am Freitag in Brüssel vor den Medien. Denn vielen Bürgern seien ihre Rechte nicht bewusst und könnten sich bei Diskriminierung nicht zur Wehr setzten.

So geschehen etwa in den Niederlanden, wo ein Polnischer Bauarbeiter für die gleiche Arbeit weniger verdiente als seine holländischen Kollegen.

Ein weiteres Beispiel der EU-Kommission erwähnt einen Lehrer aus Österreich mit 15-jähriger Arbeitserfahrung. Diese wurde ihm jedoch in Italien nicht angerechnet, so dass er auf das niedrigste Lohnniveau eingestuft wurde.

Mehr Unterstützung für EU-Arbeitsmigranten

Mit neuen Gesetzen will die Kommission das nun ändern und der bestehenden Rechtsvorschriften bei der Durchsetzung helfen. Konkret sollen die Mitgliedstaaten Kontaktstellen einrichten, die Information, Unterstützung und Beratung für EU-Arbeitsmigranten anbieten. Zudem sollen Organisationen wie NGO oder Gewerkschaften die ausländischen Arbeitnehmer vor Gericht oder Behörden vertreten dürfen.

“Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist ein Schlüsselprinzip des EU-Binnenmarktes”, erklärte der Arbeitskommissar. Diese führe zu einer ‚Win-Win‘-Situation – für die Staaten und für die Arbeitnehmenden. Dies sei besonders wichtig, da in einigen EU-Ländern hohe Arbeitslosigkeit herrsche.

Derzeit leben und arbeiten rund drei Prozent der Erwerbsbevölkerung der EU in einem anderen Mitgliedstaat – das entspricht 9,5 Millionen Menschen. Dazu kommen 1,2 Millionen Grenzgänger.

Andor: “Aufgeblasene Debatte”

Angesprochen auf den Ventilklausel-Entscheid der Schweiz sagte Andor, er sei enttäuscht darüber. “Die Schweiz weiss sehr genau, wie stark sie von der Personenfreizügigkeit profitiert.”

Die in einigen EU-Staaten entbrannte Debatte über den “Sozialtourismus” aus Rumänien und Bulgarien , nannte der aus Ungarn stammende EU-Kommissar als “ein bisschen aufgeblasen”. Diese würde wohl vor allem aus innenpolitischen Gründen geführt, fügte er an.

Die vier Innenminister aus Deutschland, Österreich, Holland und Grossbritannien haben einen Brief an die EU-Kommission geschickt, in dem sie ein härtere Vorgehen gegen “Sozialtouristen” aus anderen EU-Ländern forderten.

Schweiz muss nicht übernehmen

Der von Andor präsentierte Gesetzesentwurf muss nun als nächstes vom zuständigen Ministerrat und vom EU-Parlament behandelt werden.

Die Schweiz ist trotz ihres Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU gemäss eines Sprechers von Andor nicht verpflichtet, die Gesetze ebenfalls umzusetzen. Löhne und Arbeitsbedingungen werden in der Schweiz im Rahmen der flankierenden Massnahmen überwacht.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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