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Genolier/VD-Gericht hebt Restriktionen zur Kapitalverwendung auf

Zürich (awp) – Im Streit zwischen den Aktionärsgruppen der Genolier Swiss Medical Network SA haben offenbar beide Seiten einen Erfolg erzielt. Wie die Spitalgruppe am Freitagabend mitteilte, hat das Waadtländer Kantonsgericht am (gestrigen) Donnerstag die Beschränkungen zur Verwendung des bedingten und genehmigten Kapitals, die der Gesellschaft auf Antrag des früheren starken Mannes und Grossaktionärs Antoine Hubert in einer superprovisorischen Verfügung auferlegt worden waren, aufgehoben. Hubert lässt dazu über seinen Sprecher mitteilen, er erwarte, dass die Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre gewahrt würden.
Allerdings hat auch er offenbar einen Teil-Erfolg erzielt. So hat obiges Gericht laut Hubert die Austragung seiner Stimmrechte im Aktienregister der Gesellschaft verboten. Damit sei garantiert, dass er die volle Stimmkraft seiner Beteiligung anlässlich der ausserordentlichen Generalversammlung am 16. August 2010 wahrnehmen könne, sagt er. Hubert will anlässlich dieser ausserordentlichen Generalversammlung in den Genolier-Verwaltungsrat zurückkehren.
Die Genolier-Gruppe, die neben fünf Privatklinken in der Romandie auch die Zürcher Klinik Bethanien betreibt, braucht laut dem aktuellen Verwaltungsrat Geld und ist auf der Suche nach Investoren. Die französische Vitalia-Spitalgruppe würde gerne einsteigen, verlangt aber ein Ende der Machtquerelen. Hubert betonte vor kurzem, er wolle Geldspritzen für Genolier nicht verhindern. Er biete Hand für eine Mittelbeschaffung mit Bezugsrechten für alle Aktionäre.
uh/ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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