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Luzerner Gericht beurteilt Ehrenmord als besonders verwerflich

Von der Polizei in den Gerichtssaal gebracht: 42-jähriger Syrer muss sich für den Mord an seiner Ehefrau in Kriens LU verantworten - er hatte ihr 2014 die Kehle durchgeschnitten. (Symbolbild) KEYSTONE/APA/ROLAND SCHLAGER sda-ats

(Keystone-SDA) Das Kriminalgericht Luzern hat am Freitag einen syrischen Kurden, der 2014 in Kriens LU seine Gattin mit einem Messer getötet hat, wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt. Er habe in egoistischer Weise die Ehre über das Leben der Frau gestellt.

Das Gericht beurteilte damit wie die Staatsanwaltschaft die Tötung als skrupellos und somit als Mord, wobei die Anklage eine lebenslange Strafe gefordert hatte. Die Verteidigung sah die Tat dagegen als unter dem Druck der Familie entstandene Affekthandlung. Sie beantragte eine Verurteilung wegen Totschlages mit einer maximal siebenjährigen Strafe.

Unbestritten war, dass der 42-Jährige seine 17 Jahre jüngere Ehefrau getötet hat. Der Beschuldigte hatte dies vor Gericht eingestanden. Er bedaure die Tat, könne sich aber an deren Ablauf nicht erinnern, da er nicht bei vollem Bewusstsein gewesen sei.

„Wie ein Tier abgeschlachtet“

Der Mann hatte am 20. Januar 2014 mit den beiden gemeinsamen Söhnen seine Frau besucht, die ein paar Tage zuvor allein zu einem Onkel nach Kriens gezogen war. Dort sah er ein Schinkenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Er griff die sich heftig wehrende Frau an und säbelte und sägte ihr fast den Kopf ab. Die Gerichtspräsidentin sagte bei der Urteilsverkündung, der Mann habe die Frau wie ein Tier abgeschlachtet.

Das Paar – es handelte sich um Cousins – war 2008 in Griechenland in einer arrangierten, nicht standesamtlichen Hochzeit verheiratet worden. Die Frau reiste 2011 mit den beiden Söhnen in die Schweiz, der Mann folgte 2013. Die Frau wollte sich aber von ihrem Mann trennen, weil sie einen Freund hatte.

Der Beschuldigte gab an, er sei von Onkeln wegen der Familienehre zur Tat gedrängt worden. Die Eheprobleme seien nicht in den Händen seiner Frau und ihm gelegen, sondern in denen der kurdischen Gesellschaft und der Familie. Der Beschuldigte sagte, dass Ehrenmord zur kurdischen Kultur gehöre.

Plausibles Tatmotiv

Das Motiv des Ehrenmordes sei plausibel, sagte die Gerichtspräsidentin. Ehrenmord sei aber besonders verwerflich. Der Beschuldigte habe die Familienehre über das Leben seiner Frau, die auch seine Cousine und die Mutter seiner Kinder gewesen sei, gestellt, nur weil er nicht als unmännlich habe gelten wollen.

Das Gericht gestand dem Beschuldigten zu, dass ein gewisser familiärer Druck bestanden habe. Er könne sich aber nicht dahinter verstecken. Seine Tat sei nicht unausweichlich gewesen. Er habe die Tat zwar nicht im Detail geplant, den Entschluss dazu aber schon lange vorher gefasst.

Der Verteidiger hatte dagegen argumentiert, dass bei der Tat der kulturelle Hintergrund zu berücksichtigen sei. Der Beschuldigte sei unter Druck gestanden, die Ehre der Grossfamilie herzustellen. Er sei hin- und hergerissen gewesen. Letztlich sei es eine Affekttat gewesen.

Der Oberstaatsanwalt bezeichnete die Tat dagegen als barbarisch, grauenerregend, brutal und kaltschnäuzig. Für den Mord komme nur die Höchststrafe in Frage. Wegen patriarchalen Ehrvorstellungen werde ein Mord nicht “zum Mördli”.

„Faktisch Vollwaisen“

Die beiden Kinder des Beschuldigten befanden sich zum Tatzeitpunkt in der Tatwohnung. Sie leben heute an einem geschützten Ort. Die Kinderanwältin schilderte vor dem Gericht die Schwierigkeiten, die die beiden Knaben angesichts der Tat zu bewältigen hätten. Sie seien faktisch Vollwaisen.

Das Gericht sprach den Kindern eine Genugtuung von je 50‘000 Franken zu. Der Zwillingsbruder des Opfers erhält 5000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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