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Warum die Schweiz das Schah-Vermögen nicht einfror

Ein Mann und eine Frau auf einem Flughafen, begleitet von einer Gruppe Männer.
Am 16. Januar 1979 verlassen Schah Reza Pahlavi und seine Frau den Iran per Flugzeug. Keystone

Die islamische Revolution im Iran hat vor 40 Jahren die Debatte über Fluchtgelder angeheizt. Die Schweizer Regierung schützte die Schah-Gelder – es sollte der letzte Fall dieser Art bleiben.

Welche Bedeutung die Entwicklung im Iran für die Schweiz vor vier Jahrzehnten hatte, macht ein Dokument aus der Dodis-Datenbank über die Diplomatischen Dokumente der Schweiz deutlich.

An Silvester 1978 um 10.30 Uhr kabelte der Schweizer Botschafter in Teheran, Erik-Roger Lang, ein geheimes Telegramm an die Zentrale in Bern mit dem Hinweis: “Kopie nach Kenntnisnahme vertraulich vernichten”. Sein deutscher Kollege habe ihn am Vorabend unter strengster Geheimhaltung darüber informiert, dass sich heute vor 17 Uhr etwas Schwerwiegendes ereignen werde. Es könne sich nur um die Abreise von Schah Reza Pahlavi handeln.

Es dauerte schliesslich bis zum 16. Januar 1979, bis der Schah das Land für immer verliess. Einen Monat später teilte die iranische Revolutionsregierung dem Berner Aussenministerium mit, dass das Vermögen der Schah-Familie beschlagnahmt worden sei. Die Schweiz solle jegliche Verschiebung von Eigentum unterbinden.

In- und ausländische Medien spekulierten, dass der Schah in der Schweiz ein Milliardenvermögen versteckt habe. Pahlavi ging in Genf zur Schule; St. Moritz war eine bevorzugte Feriendestination des Herrschers auf dem Pfauenthron.

Furgler zieht alle Register seines rhetorischen Könnens

Für den Bundesrat kam der Sturz des Schahs insofern in einem speziellen Moment, als sich Bern in den beiden vorangegangenen Jahren intensiv darum bemüht hatte, den Schah wegen der sogenannten Savak-Affäre (siehe Kasten) zu besänftigen. Die Forderung nach einer Vermögenssperre fiel mit einer neuen Debatte über das Bankgeheimnis und dessen Missbrauch durch ausländische Machthaber zusammen.

Der Finanzplatz erliess als Reaktion auf den Chiasso-Skandal der Kreditanstalt Standesregeln über die Sorgfaltspflichten bei der Entgegennahme von Geldern. Die Sozialdemokratische Partei (SP) bereitete ihre Volksinitiative zur Einschränkung des Bankgeheimnisses vor, die fünf Jahre später an der Urne klar scheitern sollte.

Ein Mann sitzt mit überschlagenen Beinen auf einer Bank, in der Hand hält er Papiere.
Bundesrat Kurt Furgler in einer Aufnahme aus dem Jahr 1982. Keystone

In diesem Umfeld klärte der Bundesrat genauer als bei früheren Fällen von vermuteten Potentatengeldern ab, wie gehandelt werden kann. Das Resultat war allerdings das Gleiche: Der Bundesrat lehnte eine vorsorgliche Sperre des Schah-Vermögens gestützt auf seine aussenpolitischen Notrechtskompetenzen ab und verwies Teheran auf den Rechtsweg. Das heisst auf Möglichkeiten im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und im Strafrecht, um Ansprüche auf den Schah-Besitz geltend zu machen.

Federführend im Bundesrat war der damalige Justizminister Kurt Furgler. In einem fulminanten Auftritt erläuterte der Christdemokrat am 21. März 1979 im Nationalrat, wie eine von ihm geleitete Arbeitsgruppe und anschliessend der einstimmige Bundesrat zur Ablehnung des iranischen Gesuchs kamen.

“Die Regierung hat im Zusammenhang mit der Schah-Geschichte nichts zu verbergen”, sagte Furgler und fügte hinzu, “dass es sogar Anlass zu einer bescheidenen Freude für uns alle sein kann, wenn wir feststellen, dass unsere rechtsstaatlichen Instrumente ausreichen, um auch so heikle, schwierige Fragen einer sinnvollen Lösung entgegenzuführen”.

Der Justizminister sparte nicht mit rhetorischen Spitzen gegen SP-Fraktionspräsident Heinz Bratschi, der den dringlichen Vorstoss zum Schah-Vermögen begründet hatte. “Wer grundlos immer wieder verdächtigt, der trägt dazu bei, dass das Vertrauen schwindet”, sagte Furgler. Denn der Bundesrat handle nach völkerrechtlich und wirtschaftsrechtlich einwandfreien Überlegungen.

Hin und Her um Steuerverzicht

Der bilaterale Handel, der einen starken Überschuss der Schweiz aufwies, sei ein wertvoller Beitrag an die Entwicklung der iranischen Wirtschaft. Es sei deshalb keineswegs so, “dass wir uns beim Rasieren am Morgen vor dem Spiegel schämen müssen”, sagte Furgler. Den SP-Politiker rief er auf: “Prüfen Sie, ob es noch haltbar ist, immer wieder in den Raum zu stellen, 10 Milliarden stünden zur Diskussion.”

Furgler schloss seine einstündige Antwort auf die SP-Kritik mit den Worten: “Ich werde mich, solange ich kann, dagegen wehren, dass man aus opportunistischen Überlegungen Notrecht setzt; der Rechtsstaat ist und bleibt unsere Waffe – tragen wir ihr Sorge!”

Was die Höhe der iranischen Guthaben in der Schweiz betrifft, so kam die Nationalbank in einer Umfrage bei 25 Banken zum Schluss, dass diese Ende 1978 gut eine Milliarde Franken ausgemacht hatten. In diesen Zahlen sind allerdings die Wertschriftendepots bei hiesigen Banken nicht enthalten.

Eine Familie mit vier Kindern posiert für ein Bild im Schnee, im Hintergrund sind Berge.
Der Schah und seine Familie in den Winterferien in St. Moritz im Januar 1975. Keystone

Zum Immobilienbesitz der Schah-Familie gehörten damals neben der für 1,5 Millionen Franken erworbenen Villa in St. Moritz auch eine 9,5-Zimmer-Eigentumswohnung im gleichen Nobelkurort, die 2,4 Millionen Franken gekostet hatte, sowie eine für rund 3 Millionen Franken erworbene Residenz in der Genferseegemeinde Collonge-Bellerive.

Der Schah unterstand einer begrenzten Steuerpflicht aus dem Liegenschaftenbesitz in St. Moritz, die vom Kanton Graubünden seit 1968 erhoben wurde. Von der Wehrsteuer war er befreit.

Dokumenten in der Dodis-Datenbank ist zu entnehmen, dass im Sommer ein genereller Steuerverzicht für den Schah erörtert wurde. Der Anstoss kam von der Bündner Kantonsregierung. Aus Angst vor Kritik in der Presse regten die Bündner an, Bern solle das Thema aufbringen.

Dort zeigte das Aussendepartement Verständnis und verwies auf analoge Lösungen im Fall der Präsidenten Kongos und der Elfenbeinküste, Mobutu und Houphouët-Boigny. Es leitete das Bündner Anliegen aber an die Eidgenössische Steuerverwaltung weiter.

Diese setzte im November 1977 einen Schlusspunkt und beschied dem Aussenministerium, solange kein iranischer Antrag vorliege und nicht gewichtige Gründe für ein einseitiges Entgegenkommen sprächen, sollte man es beim Status quo bewenden lassen. Die Villa in St. Moritz blieb übrigens trotz vorübergehender Arrestierung und langen juristischen Auseinandersetzungen im Eigentum der Familie.

Eine Aufnahme eines grossen Hauses umgeben von Schnee.
Die “Villa Silvretta” des Schahs in St. Moritz, aufgenommen im Jahr 1980. Keystone

Zwei Ereignisse haben 1976 die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Iran schwer belastet. Zum einen besetzten iranische Studenten am 1. Juni das Generalkonsulat in Genf und entwendeten Dokumente, die offensichtlich belastende Angaben zu den Aktivitäten des iranischen Geheimdienstes Savak enthielten.

Zum anderen veranlasste der Bundesrat am 18. August die Abberufung des Ersten Sekretärs der iranischen UNO-Mission in Genf, Ahmed Mahdavi Malek. Er hatte nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft iranische Staatsbürger in der Schweiz ausspioniert.

Teheran wies die Beschuldigungen zurück und warf der Schweiz vor, das Generalkonsulat in Genf ungenügend geschützt zu haben. Zudem werde die Strafuntersuchung gegen die Besetzer vernachlässigt. Diese waren von der Genfer Justiz nach vorübergehender Festnahme aus der Haft entlassen worden und setzten sich samt den gestohlenen Dokumenten ins Ausland ab. Es folgten Repressalien gegen Schweizer Firmen im Iran und hektische Beratungen in Bern, wie der Haussegen wieder ins Lot gerückt werden könnte.

Dabei ging das Aussendepartement unter anderem die “Neue Zürcher Zeitung” an, ob sie einen Artikel mit einem “wohlabgewogenen Verständnis für die Leistungen des Regimes in Persien” veröffentlichen könne. Die dreiköpfige Bundesratsdelegation für auswärtige Angelegenheiten erörterte, was gegen eine geplante Sendung des Deutschschweizer Fernsehens unternommen werden könnte, die “demagogisch-kritisch und damit für Schah und Savak vernichtend” ausfallen dürfte. Erreicht wurde schliesslich eine zeitliche Verschiebung.

Unterdessen sondierten hochrangige Diplomaten in Teheran, wie man den verärgerten Schah beruhigen könnte. Dies gelang erst im März 1977, als der iranische Herrscher einer vom früheren Nationalbankpräsidenten Edwin Stopper geleiteten Delegation eine Audienz gewährte und deren Entschuldigungen entgegennahm.

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