Transocean stellt Antrag auf Haftungsbeschränkung
Zug (awp) – Tochtergesellschaften der Transocean Ltd haben an einem US-Gericht in Texas unter dem «Limitation of Shipowner’s Liability Act» einen Antrag auf Haftungsbeschränkung im Zusammenhang mit der gesunkenen Bohrinsel Deepwater Horizon eingereicht. Transocean glaube, dass dieser Schritt notwendig sei, um die Interessen der Mitarbeiter, Aktionäre und der Gesellschaft zu schützen, teilte das Unternehmen am Donnerstagabend mit.
Ein wichtiges Ziel des Antrags sei es, die zahlreichen Klagen, die seit dem Unglück mit der Deepwater Horizon eingereicht worden seien, an einem einzigen Gerichtshof zu konsolidieren, heisst es.
Es gehe auch darum, für bestimmte Schäden nicht haftbar gemacht zu werden oder falls eine Haftbarkeit besteht, diese auf den Wert der Beteiligung an der Deepwater Horizon und der Fracht einschliesslich ausstehender Forderungen per 28. April zu begrenzen. Die Antragssteller versichern, dass der Wert dieser Beteiligung 26,7 Mio USD nicht überschreitet.
ch/cc