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UBS: Finma rechtfertigt ihren Entscheid

Keystone

Die Finanzmarktaufsicht ist der Ansicht, mit der Herausgabe der Daten von 300 UBS-Kunden an die US-Steuerbehörden rechtstaatlich korrekt gehandelt zu haben - trotz des Verbots des Bundesverwaltungs-Gerichts, Daten von acht UBS-Kunden zu übermitteln.

Bei der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) letzten Mittwoch ermöglichten Herausgabe von UBS-Kundendaten an die US-Behörden sei es um einen ganz spezifischen Einzelfall gegangen, sagte Finma-Präsident Eugen Haltiner in einem Interwiew der Neuen Zürcher Zeitung vom Samstag.

Die Aufsichtsbehörde sei nach einer eingehenden Diskussion zum Schluss gekommen, diese schwierige Entscheidung treffen zu müssen. “Es galt ein Strafverfahren zu vermeiden, das sonst einen kaum mehr kontrollierbaren Verlauf genommen hätte”, erklärte er.

Er verstehe den zwischen der UBS und den USA abgeschlossenen Vergleich nicht als generelle Preisgabe des Bankgeheimnisses, sagte Haltiner. Die Konfliktsituation mit dem Ausland bestehe nicht erst seit wenigen Monaten. “Viele ausländische Staaten können oder wollen unsere Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht verstehen”, fügte er hinzu. Es bleibe eine politische Beurteilung, ob, wann und wie dieser Knoten zu lösen sei.

Weiterer Druck erwartet

Hauptdruckmittel der USA war offenbar die drohende Strafklage. “Die Erfahrungen und Beobachtungen zeigen, dass kaum ein Unternehmen in der Vergangenheit eine Strafklage des Departement of Justice überlebt hat”, sagte Haltiner dazu.

“Die Alternative wäre gewesen, das Kundenverfahren zu schützen, damit aber die Bank dem Risiko auszusetzen, in kürzester Zeit einzubrechen”, erklärte Haltiner weiter.

Haltiner glaubt nicht, dass der Druck aus den USA nachlässt. Die US-Behörden hätten ein Interesse, die Drohkulisse aufrechtzuerhalten, sagte er zum Zivilverfahren, das die US-Steuerbehörde IRS am vergangenen Donnerstag vor einem US-Bundesbezirksgericht in Florida gegen die UBS angestrengt hat.

“Nach heutigem Ermessen ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren nicht sehr gefährlich sein wird”, relativiert Haltiner.

Daten bereits in USA

Das Bundesverwaltungsgericht hiess am Freitagabend eine Sammelbeschwerde von acht UBS-Kunden provisorisch gut, welche am Freitagnachmittag gegen eine Verfügung der Finma eingereicht worden war. Doch zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Daten der betreffenden UBS-Kunden bereits in den USA.

“Die Daten sind seit dem 18. Februar übermittelt. Und wir haben nicht vor, weitere Daten herauszugeben”, sagte Finma-Sprecher Alain Bichsel am Samstag.

Über die Wirkung des Urteils waren sich Experten am Freitagabend nicht einig. Für die 8 bzw. 300 Kunden komme der Entscheid zwar zu spät, aber im Bezug auf eine zweite Forderung nach weiteren 52’000 Kundendaten sei er juristisch absolut relevant, sagte der Berner Rechtsprofessor Peter Kunz.

Der Börsenwert der UBS schrumpfte unterdessen weiter. Die neue Klagewelle in den USA verunsicherte die Anleger.

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Bundesverwaltungs-Gericht

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Verzicht auf Strafverfolgung

Mit der Einigung verzichtet das US-Justizdepartement während eineinhalb Jahren auf jegliche Strafverfolgung.

Die Grossbank muss im Gegenzug nicht nur die Daten von rund 300 amerikanischen Kunden herausgeben, sondern überdies 780 Mio. Dollar zahlen. Laut der US-Justizbehörde räumte die UBS ein, dass sie “US-Steuerzahlern geholfen hat, Bankkonten vor dem amerikanischen Fiskus zu verstecken”.

Task-Force und Rücktritte verlangt

Die Herausgabe der Kundendaten an die US-Behörden hat die Diskussion um das Bankgeheimnis in der Schweiz neu entfacht.

Die Fraktionen der Sozialdemokratischen Partei (SP), der Christlichdemokratischen Partei (CVP), der Evangelischen Volkspartei der Schweiz (EVP) und der Grünliberalen Partei Schweiz (glp) verlangen vom Bundesrat die Einsetzung einer Task-Force.

Diese soll, so die SP, weiteren Schaden vom Finanzplatz abwenden und die Rechtssicherheit wieder herstellen. Eine breit abgestützte Expertenkommission müsse zudem eine Strategie für die nachhaltige Entwicklung namentlich des Vermögensverwaltungsgeschäfts definieren.

Die Fraktion Schweizerischen Volkspartei (SVP) will in einer dringlichen Debatte in der Frühlingssession über das Bankgeheimnis diskutieren.

Vom Bundesrat verlangt sie einen Bericht darüber, wie er gedenkt, das Bankkundengeheimnis gegen weitere Erpressungsversuche zu schützen.

Als weitere Massnahme nach der Herausgabe der Daten fordert die SVP insbesondere, dass die Schweiz ihr Nationalbankgold aus der USA abziehe.

Der Auftritt von UBS-Verwaltungsratspräsident Peter Kurer vor den Freisinnigen vermochte nicht alle Fraktionsmitglieder zu überzeugen. Der Tessiner Ständerat Dick Marty forderte gegenüber der “Tagesschau” des Schweizer Fernsehens (SF) den Rücktritt jener UBS-Chefs, welche für die jetzige Situation verantwortlich sind.

swissinfo und Agenturen

Im Gegensatz zum Ausland hat die Schweiz zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterschieden.

Wird Betrug nachgewiesen, wie bei der Geldwäsche, gewährt die Schweiz Amtshilfe (Strafrecht).

Wer hingegen Steuern auf legal verdientem Geld nicht zahlt, der hinterzieht – Amtshilfe wird in diesem Fall kaum gewährt.

Gegen diese Unterscheidung laufen sowohl die EU als auch die USA seit Jahren Sturm.

Die EU-Kommission fordert nach der Herausgabe von UBS-Bankkundendaten an die USA Gleichbehandlung für die EU-Staaten.

Zwar unterstrich sie, dass es sich dabei um eine bilaterale Angelegenheit zwischen den USA und der Schweiz handle.

“Freilich, wenn eine ähnliche Anfrage von einem EU-Mitgliedstaat gestellt wird, muss sie auf gleiche Art und Weise behandelt werden”, fügte die Sprecherin der Kommission in Brüssel an.

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