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Zinsbesteuerung: EU-Staaten erhalten mehr Steuergeld

Seit Juli 2005 erhebt die Schweiz Steuern auf Zinserträgen von Personen, die ein Konto in der Schweiz, den Wohnsitz aber in der EU haben. 2008 erbrachte diese Steuer 738,4 Mio. Franken. Drei Viertel davon fliessen in die EU, ein Viertel bleibt in der Schweiz.

Dieser Inhalt wurde am 28. Mai 2009 publiziert Minuten

2008 hat das Zinsbesteuerungs-Abkommen mit der EU Steuereinnahmen von insgesamt 738,4 Mio. Franken eingebracht (+85,2 Mio. gegenüber 2007).

Von dieser Summe wurden 553,8 Mio. Franken an die EU-Staaten überwiesen. Die Schweiz erhielt 184,6 Millionen. Davon gingen 166,2 an den Bund und 18,4 an die Kantone.

Dieser Steuerrückbehalt wird auf alle Zinszahlungen erhoben, die eine Bank oder eine andere Zahlstelle in der Schweiz einer natürlichen Person mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat leistet. Als Muster gilt die schweizerische Verrechnungssteuer.

An der Spitze der Empfängerländer steht Italien mit 142 vor Deutschland mit 136 Millionen. Es folgen Frankreich mit 72, Grossbritannien mit 43 und Spanien mit knapp 43 Mio. Franken.

Im Juli 2008 stieg der Steuersatz von 15 auf 20%. Bis 2011 ist eine Erhöhung auf 35% vereinbart. Interessant für die Schweiz ist, dass mit diesem System die Identität des Besteuerten nicht aufgedeckt wird (Bankgeheimnis).

Leute mit Wohnsitz in der Schweiz, deren Wertschriften ebenfalls einer (automatischen) Verrechnungssteuer unterliegen, können sie zurückverlangen, müssen aber die Wertpapiere in ihrer Steuererklärung deklarieren. Erst dann wird auch klar, wem die Papiere gehören. Wollen sie ihre Identität hingegen nicht preisgeben, kostet sie das 35% der Einnahmen aus ihren Wertpapieren.

swissinfo.ch und Agenturen

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