Aargauer Regierung machtlos gegenüber «abstossendem Verhalten»
(Keystone-SDA) Im Aargau wird es kein kantonales Spuckverbot geben. Das Spucken im öffentlichen Raum sei zwar ein «unanständiges, unhygienisches und abstossendes Verhalten», hält die Regierung fest. Ein Verbot sei indes schwer durchzusetzen und daher unverhältnismässig.
Es sei nicht Aufgabe des Staates, jedes «unsittliche Verhalten» zu sanktionieren und polizeilich zu verfolgen, schrieb die Regierung am Freitag in der Antwort zur Interpellation eines Grossrates der Schweizer Demokraten (SD).
In der Praxis wäre ein Verbot nicht leicht durchzusetzen. Die Polizei müsste gemäss Regierung eine Täterin oder einen Täter jeweils in flagranti überraschen.
Danach würde sich die Polizei mit Entschuldigungen wie «Verschlucken von Insekten» oder «medizinisches Problem» konfrontiert sehen. Schon von daher sei kaum zu erwarten, dass repressive Massnahmen zum Ziel führten.
Das öffentliche Spucken sei ein Phänomen aus der jüngeren Zeit – ähnlich wie das achtlose Wegwerfen des Abfalls oder das Urinieren auf öffentlichen Grund. Es gebe kein Patentrezept, um dieser gesellschaftlichen Entwicklung wirksam entgegenzutreten, gibt sich die Regierung machtlos.