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Acino: Patentstreitigkeit um Oxycodon kostet Schadenersatz von 4 Mio EUR

Basel (awp) – Die Acino Holding AG sieht sich weiterhin mit den Patentstreitigkeiten zwischen Mundipharma und Acinos Lizenznehmern um das Präparat Oxycodon konfrontiert. Ein norwegisches Appellationsgericht habe am 20. Dezember eine entsprechende Klage des Originalherstellers Mundipharma, welcher das Originalpräparat Oxycontin/Oxygesic herstellt, gutgeheissen, teilt das Balser Pharmaunternehmen am Montag mit.
Damit stelle sich das Berufungsgereicht gegen die gerichtliche Vorinstanz, welche zu Gunsten von Acino entschieden und die beiden umstrittenen Patente zuvor ungültig erklärt habe. Zusätzlich zum Verkaufsstopp in Norwegen dürfte das Gerichtsurteil Schadenersatzzahlungen an der Originalhersteller von rund 4 Mio EUR nach sich ziehen. Dies für den Fall, dass das Urteil bestätigt wird. Acino will gegen das Urteil zusammen mit den Vermarktungspartnern allerdings Berufung einlegen.
Acino bezeichnet das Gerichtsurteil in Norwegen als überraschend, da am 21. Dezember in Finnland ein Gericht jegliche Patentverletzung sowie eines der Klagepatente verneint habe, was den Rechtsstandpunkt von Acino bestärke. Die überwältigende Mehrheit der Gerichtsentscheidungen zu Oxycodon bei den Patentstreitigkeiten zwischen Acino und Mundipharma seien bisher zu Gunsten von Acino und deren Lizenznehmer ausgefallen.
Die durch das Gerichtsurteil in Norwegen notwendige Rückstellung dürfte durch einen Sonderertrag auf Stufe Reingewinn aus der Akquisition des Iclaprim-Geschäftes kompensiert werden. Dies und die «leicht verbesserte Geschäftsentwicklung» im vierten Quartal gegenüber dem dritten Quartal lasse weiterhin ein insgesamt positives Ganzjahresresultat für 2010 erwarten.
cf/rt

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