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Aargauer Justiz daneben – Verurteilung aufgehoben

(Keystone-SDA) Lausanne – Die Aargauer Justiz hat sich mit dem Vorwurf an eine Prostituierte vertan, sie hätte mit gutem Willen mehr anschaffen können. Das Bundesgericht hat die Verurteilung der Frau wegen Vernachlässigung der Unterhaltspflicht gegenüber ihren zwei Kindern aufgehoben.
Die verheiratete Frau war als Domina in einem Salon tätig gewesen. 1992 und 1993 brachte sie zwei Kinder zur Welt. Bei der Scheidung von ihrem Mann 1995 wurde sie verpflichtet, monatlich 400 Franken Unterhalt für die gemeinsamen Kinder zu zahlen. Zwischen 1997 und 2007 kamen die Alimente von ihr nur verspätet oder überhaupt nicht.
Das Bezirksgericht Lenzburg sprach sie dafür wegen Vernächlässigung der Unterhaltspflichten schuldig und verurteilte sie zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 30 Franken. Das Aargauer Obergericht bestätigte den Entscheid im vergangenen Juni.
Es lastete ihr an, ihre unregelmässige Tätigkeit im Sexgewerbe nicht ausgebaut und intensiviert zu haben, zumal ihr der Job ja gefalle.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Frau nun gutgeheissen und das Urteil des Obergerichts als willkürlich aufgehoben. Laut den Richtern in Lausanne ist der Vorwurf, nicht genug Freier bedient zu haben, bereits mit Blick auf das Recht der persönlichen Freiheit und der sexuellen Selbstbestimmung heikel.
Schlichtweg unhaltbar sei die Feststellung, dass ihr die Arbeit als Prostituierte offenbar “behage”. Die Frau verfüge weder über einen Schulabschluss noch über eine Ausbildung. Ihre Tätigkeit im Millieu habe sie urspünglich keineswegs freiwillig aufgenommen, sondern nur wegen ihrer schweren Drogensucht.
Die Sache geht nun zurück ans Obergericht, das die finanziellen Möglichkeiten der Frau zwischen 1997 und 2007 nochmals ermitteln muss.

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