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Finanzkontrolle kritisiert Behörden wegen Kriegsmaterialexporten

Aktivisten protestieren gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer. Kritik an der Exportpraxis übt auch die Eidgenössische Finanzkontrolle. (Archivbild) KEYSTONE/ANTHONY ANEX sda-ats

(Keystone-SDA) Der Bundesrat will das Verbot von Waffenexporten in Kriegsländer lockern. Schon heute werden die Regeln indes grosszügig ausgelegt und teilweise umgangen. Zu diesem Schluss kommt die Finanzkontrolle. Das Seco bezeichnet den Bericht als “politisch”.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat die Rüstungsexporte im Jahr 2016 unter die Lupe genommen. Diese seien zwar korrekt bewilligt worden, schreibt sie in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Diverse Verordnungsanpassungen und die Auslegungspraxis hätten aber dazu geführt, dass das Kriegsmaterialgesetz “eher wirtschaftsfreundlich” umgesetzt werde.

Lieferung via Zwischenländer

Die Rüstungsindustrie nutzt gemäss dem Bericht zudem Lücken, um Regeln zu umgehen. Die EFK spricht von “alternativen Exportmöglichkeiten”, die geschaffen worden seien. So ermöglicht etwa die sogenannte Baugruppenregel Lieferungen via Zwischenländer an Enddestinationen, welche die Schweiz nicht direkt beliefern könnte.

Gemäss der Baugruppenregel können Einzelteile bis zu maximal 50 Prozent der Herstellungskosten des Fertigproduktes exportiert werden, ohne dass das Empfängerland eine Nichtwiederausfuhrerklärung unterschreiben muss.

Nach Katar und Saudiarabien

Als Beispiele nennt die EFK den Export von Panzern via Kanada nach Katar und von Pistolenteilen via die USA nach Saudiarabien. Der Pistolenexport war zunächst abgelehnt worden. Möglich wurde er, als die Firma geltend machte, die Pistolen seien mittels Lizenzen in EU-Ländern hergestellt worden.

Die Regel zu den Herstellungskosten ist aus Sicht der EFK allein schon deshalb problematisch, weil die Angaben kaum verifizierbar sind. Es handelt sich um interne Kalkulationen der Antragssteller.

Zielfernrohre für zivile Nutzung

Die Rüstungsindustrie weiss ferner den Spielraum zwischen dem Kriegsmaterialgesetz und dem Güterkontrollgesetz zu nutzen. Kann ein Unternehmen plausibel machen, dass seine Rüstungsprodukte auch zivil eingesetzt werden, fällt der Export unter das weniger strenge Güterkontrollgesetz.

Als Beispiel nennt die EFK die Lieferung von Zielfernrohren via Italien in den Iran. Die Firma wurde zunächst verurteilt, kam am Ende aber mit dem Argument durch, dass die Zielfernrohre auch zivil verwendet werden könnten.

Transparenz zu Auslegungspraxis

Eine wichtige Rolle spielt die Auslegungspraxis, die teilweise über vertrauliche Bundesratsbeschlüsse festgelegt wird. Die EFK empfiehlt dem Bundesrat, diese im Sinne der Transparenz und Rechtssicherheit in die Kriegsmaterialverordnung aufzunehmen beziehungsweise in geeigneter Form zu publizieren. Der Bundesrat hat das Wirtschaftsdepartement beauftragt, ihm einen Vorschlag zu unterbreiten.

Dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) empfiehlt die EFK, mehr risikoorientierte Firmenaudits in der Schweiz statt aufwändige und wenig wirksame Kontrollen im Ausland zum Risiko einer Weitergabe durchzuführen. Das Seco dagegen hält die sogenannten Post Ship Verifications im Ausland für eines der wirkungsvollsten Instrumente.

Kritische Distanz zur Rüstungsindustrie

Weiter schreibt die EFK, die zuständige Abteilung im Seco sollte “eine kritische Distanz zu den beaufsichtigten Firmen und ihren Lobbyisten beachten”. Aus ihrer Sicht werden zu viele Ressourcen für politische Dossiers und juristische Themen eingesetzt und zu wenige für die eigentlichen Kontrolltätigkeiten.

Schliesslich empfiehlt die EFK Verbesserungen beim Informationsfluss. In der Zentralstelle zur Bekämpfung illegaler Kriegsmaterialgeschäfte beim Nachrichtendienst arbeite nur ein Mitarbeiter, hält sie fest. Dieser werde von der Bundesanwaltschaft nicht über potenzielle Verstösse von Rüstungsfirmen orientiert.

Seco: Politisch und willkürlich

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kritisiert den Bericht. Es entstehe “der Eindruck einer politischen Beurteilung der Kriegsmaterialausfuhr und der gesetzlichen Regelungen durch die EFK”, schreibt es in seiner Stellungnahme. “Im Ergebnis wirkt der Bericht eher einseitig, wenig differenzierend und einzelne Feststellungen erscheinen arbiträr”, heisst es weiter.

Im Bericht werde nicht reflektiert, dass der Bundesrat und das Seco lediglich den gesetzgeberischen Willen umsetzten. Stellenweise sei der Bericht auch fehlerhaft. Ausserdem berücksichtige die EFK nicht, dass es teilweise um Länder gehe, die über eine vergleichbare Exportkontrolle wie die Schweiz und ebensolche Werte verfügten.

Bei diesen liege es in der Natur der Sache, dass es selten objektive Gründe für eine Ablehnung der beantragten Geschäfte gebe. “Insgesamt stellt sich die grundsätzliche Frage, in wieweit die EFK ihrem selber gesetzten Prüfziel und ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht wird”, schreibt das Seco.

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