Kulturgütertransfergesetz der Schweiz greift
Bern - Die Schweiz hat ihr Image als Kunsthandelsplatz international deutlich verbessert. Das betonte der Direktor des Bundesamts für Kultur (BAK), Jean-Frédéric Jauslin, anlässlich der BAK-Jahresmedienkonferenz in Bern.
Grund für diesen Imagegewinn ist laut Jauslin das Kulturgütertransfergesetz (KGTG), das die Schweiz vor fünf Jahren in Kraft gesetzt hat. Das Gesetz, das die UNESCO-Konvention von 1970 ins schweizerische Landesrecht umsetzt, soll verhindern, dass Kulturgüter rechtswidrig ein- und ausgeführt werden und hierzulande mit ihnen gehandelt wird.
Jauslin demonstrierte den Fortschritt exemplarisch und medienwirksam: Er übergab dem Vertreter der peruanischen Botschaft in Bern 48 präkolumbianische Kulturgüter, welche eine in der Schweiz wohnhafte Privatperson dem Andenland freiwillig zurückgibt. Die Vermittlung zwischen den Parteien hatte die Fachstelle internationaler Kulturgütertransfer des BAK übernommen.
Was die Zukunft betrifft, erarbeitet das BAK zurzeit eine Kulturbotschaft, welche für die Jahre 2012 bis 2015 kulturelle Schwerpunkte setzen soll. Inhaltlich sagte Jauslin nichts. Immerhin erläuterte er den Terminkalender. Im Herbst 2010 soll ähnlich einer Vernehmlassung eine Anhörung stattfinden, worauf die Botschaft überarbeitet wird.
Der Bundesrat verabschiedet die Kulturbotschaft im kommenden Februar, worauf sich das Parlament damit beschäftigen wird. Vorgesehen ist laut Jauslin, dass das neue Kulturförderungsgesetz (KFG) am 1. Januar 2012 in Kraft tritt.