Oberste deutsche Gericht billigt Sammelbild-Aktionen ohne Lizenz
Karlsruhe - Auch zur Fussball-Weltmeisterschaft 2010 wird es in Deutschland wohl wieder Süssigkeiten mit Sammelbildchen geben. Mit einem Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) entsprechende Marken des Süsswarenherstellers Ferrero.
Der klagende Fussball-Weltverband FIFA könne nicht jede wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Weltmeisterschaften für sich beanspruchen.
Zur Fussball-WM 2006 in Deutschland hatte Ferrero seine Schokoladenprodukte Duplo und Hanuta mit beigefügten Sammelbildern verkauft. Ähnliches plant der Nutella-Hersteller auch zur Fussball-WM 2010 in Südafrika.
Die für die Sammelaktionen verwendeten Symbole liess sich Ferrero als Marken eintragen. Dagegen klagte die FIFA, freilich ohne Erfolg.
Eine Verwechslungsgefahr mit den offiziellen FIFA-Marken bestehe nicht, befand der BGH. Auch erwecke Ferrero nicht den Eindruck, das Unternehmen sei offizieller Sponsor oder Lizenznehmer der Weltmeisterschaften.
Das unstreitige Recht der FIFA, ihre Veranstaltung wirtschaftlich zu verwerten, führe nicht dazu, dass ihr jede wirtschaftliche Nutzung, die auf das Sportereignis Bezug nehme, allein vorbehalten sei.