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Polanski-Anwälte verlangen Herausgabe von versiegelten Akten

Dieser Inhalt wurde am 29. April 2010 - 23:51 publiziert
(Keystone-SDA)

Los Angeles - Die US-Anwälte von Roman Polanski haben am Donnerstag einen neuen Versuch unternommen, die Auslieferung des Regisseurs an die Vereinigten Staaten zu verhindern. Sie verlangen die Herausgabe von bisher unter Verschluss gehaltenen Akten, die sie den Schweizer Behörden unterbreiten wollen.
In ihrem Antrag argumentieren die Anwälte, dass die Schweizer Behörden nicht im Besitze aller notwendigen Unterlagen seien, um über den Auslieferungsantrag entscheiden zu können. In den Unterlagen fehlten beispielsweise Protokolle von wichtigen Aussagen eines früheren Staatsanwaltes, der sich mit dem Fall beschäftigt hatte.
Diese Aussagen würden endgültig beweisen, dass der von den Vereinigten Staaten gestellte Auslieferungsantrag auf falschen und materiell unvollständigen Behauptungen basiere, schrieb Polanski-Anwalt Chad Hummel gemäss der Nachrichtenagentur Reuters an das Gericht.
Diese Aussagen seien inzwischen versiegelt worden. Polanskis Anwälte wollen nun, dass sie in die Papiere Einblick nehmen können. Danach wollen sie diese kopieren und sie den Schweizer Behörden unterbreiten. Sie hoffen, dass die Schweiz auf Grund dieser Unterlagen auf eine Auslieferung verzichtet.
Polanski hatte vor Wochenfrist in den USA eine doppelte Niederlage einstecken müssen. Ein Berufungsgericht in Los Angeles lehnte den Antrag des 76-jährigen polnisch-französischen Regisseurs auf eine Verurteilung in Abwesenheit ab. Zudem wies das Gericht auch einen Antrag von Polanskis damaligem Opfer zurück, das Verfahren gegen den Regisseur fallen zu lassen.
Dem in Polen geborenen Filmemacher wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Drogen gefügig gemacht und dann mit ihr Sex gehabt zu haben. Polanski bekannte sich damals schuldig. Am Tag vor der offiziellen Strafverkündung floh er aber nach Frankreich.
Polanski war am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember mit einer Fussfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad BE unter Hausarrest gestellt.

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