Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Sohn bespuckt tote Mutter wegen schlimmer Kindheit

(Keystone-SDA) Zürich – Aus Rache für eine schlimme Kindheit hat ein Italiener seine verstorbene Mutter zwei Mal bespuckt. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte den 31-Jährigen zu einer bedingten Geldstrafe von 5400 Franken sowie 400 Franken Busse.
Zudem muss er die Gerichtskosten von 2500 Franken bezahlen, wie das Gericht mitteilte. Seine Tat verübte der Mann am vergangenen 27. März in der Pathologie des Kantonsspitals Baden AG. Dort spuckte er zwei Mal auf seine verstorbene Mutter.
Noch am selben Abend bedrohte er zudem seinen um sieben Jahre jüngeren Bruder, dessen Freundin sowie eine dritte Person. Die Polizei schritt ein und inhaftierte ihn für drei Tage.
Im letzten November musste sich der Täter vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Wegen mehrfacher Drohung, Störung des Totenfriedens und Verkehrsdelikten in einem anderen Zusammenhang drohten ihm eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 90 Franken sowie eine Busse von 400 Franken.
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte grundsätzlich einsichtig und erklärte, dass er seine 1950 geborene Mutter aus Hass bespuckt habe. Sie habe ihn während seiner Kindheit oft geschlagen und ausgenützt.
In dem schriftlich eröffneten Urteil hat das Gericht den Mann zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken sowie 400 Franken Busse verurteilt. Die Geldstrafe von insgesamt 5400 Franken wurde auf Bewährung ausgesetzt, bei einer Probezeit von fünf Jahren.

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft