Amphibien und Reptilien leiden unbemerkt
(Keystone-SDA) Zürich – 955 Tierschutz-Straffälle sind im vergangenen Jahr in der Schweiz registriert worden. Dies hat die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) am Donnerstag in Zürich bekannt gegeben. Sie fordert unter anderem eine strenge Gerichtspraxis und eine stärkere Sensibilisierung der Behörden.
2009 wurden 230 Fälle mehr als im Vorjahr verzeichnet und damit ein Höchststand erreicht. TIR analysiert die Daten des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET) und führt seit 2004 eine Datenbank über sämtliche Entscheide, die aufgrund des Tierschutzgesetzes gefällt wurde. Bislang sind dies rund 7500 Fälle.
Die Zahlen in den einzelnen Kantonen sind laut TIR sehr unterschiedlich. Mit 244 Fällen im Jahr 2009 liegt St. Gallen an der Spitze, gefolgt von Bern mit 196 und Zürich mit 172 Fällen. Auch gemessen an der Einwohnerzahl liegt St. Gallen mit 5,14 Fällen pro 10’000 Einwohner ganz vorn, es folgen Appenzell-Innerrhoden und Bern.
Strafverfahren einleiten
Glarus und Uri haben 2009 keinen einzigen Tierschutzfall gemeldet. Auch bei einer Rückschau bis 1982 sind die beiden Kantone kaum vertreten. Dass hier tatsächlich weniger gegen das Tierschutzgesetz verstossen werde, sei leider nicht zu vermuten, heisst es im TIR-Jahresbericht. Deutlich zu tief seien die Fallzahlen auch in Appenzell-Ausserrhoden, im Wallis sowie in Nid- und Obwalden.
Auffälligkeiten zeigen sich auch im Kanton Luzern, wo 2009 nur sieben Fälle gemeldet wurden gegenüber 38 in 2008. Grund dafür sei die Praxis des Kantonstierarztes, Tierschutzstraffälle in Form von Verwaltungsverfahren abschliessend zu beurteilen.
Weil es sich aber um ein Offizialdelikt handle, müsse ein Strafverfahren eingeleitet werden, sonst sei dies eine Amtspflichtverletzung, sagte Michelle Richner von TIR.
Als besondere Opfer von Tierquälerei sieht TIR Terrarienbewohner: Reptilien, Amphibien und Spinnentiere seien zwar hochentwickelte, leidensfähige Tiere. Sie könnten dem Menschen aber ihre Emotionen kaum deutlich machen. Besonders wichtig sei daher eine gute Fachkenntnis von Händlern und Haltern.
Besser hinschauen müsse man auch bei der Lebendfütterung. Diese ist zwar seit 2008 verboten, aber noch immer werden Mäuse, Ratten oder Küken bei lebendigem Leib beispielsweise an Schlangen verfüttert.