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AMS legt im Patentrechtsstreit mit Melexis am Bundesgerichtshof Berufung ein

Unterpremstätten (awp) – Die Austriamicrosystems AG (AMS) hat – wie angekündigt – am deutschen Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Entscheidung des Patentgerichts München in Sachen Melexis Berufung eingelegt. AMS gibt sich in der Mitteilung vom Montag überzeugt, dass die Berufung in dieser nächsten und zugleich letzten Instanz erfolgreich sein wird und das Gericht die Patentfähigkeit des europäischen AMS-Patentes EP0916074B1 zu Magnetfeld-Encoder-Produkten bestätigten wird.
Das Unternehmen betont, dass diese kürzliche Entwicklung keine negativen Auswirkungen auf seine derzeitige oder künftige Geschäftstätigkeit haben werde.
AMS verlor am Bundespatentgericht in München in einer Patentangelegenheit gegen die belgische Melexis. Melexis hatte im März 2009 gegen das AMS-Patent EP0916074 beim Bundespatentgericht Klage eingereicht und Recht bekommen. Das Gericht erklärte alle Patentansprüche in diesem Streit als nichtig und unwirksam. AMS hatte bereits Mitte Dezember 2010 angekündigt, dass gegen den Entscheid des Gerichts in München am deutschen Bundesgerichtshof Berufung eingelegt werde.
Im Patentrechtsstreit geht es um bestimmte Produkte von Melexis, die ein von AMS gehaltenes Patent für magnetische Encodertechnologie verletzt haben sollen.
mk/dl

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