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Ruhegehalt für Bündner Regierungsmitglieder wird zusammengestrichen

Keystone-SDA

Bündner Regierungsmitglieder sollen nach dem Ausscheiden aus dem Amt weiterhin ein Ruhegehalt erhalten, aber befristet auf nur drei Jahre. Das schlug das Parlament am Mittwoch in einem Gegenvorschlag vor zur SVP-Initiative "Schluss mit goldenem Fallschirm für Regierungsmitglieder".

(Keystone-SDA) Das Volksbegehren will das bestehende lebenslange Ruhegehalt der Bündner Exekutivmitglieder ersatzlos streichen. Der Gegenvorschlag gewährt aus dem Amt scheidenden Regierungsrätinnen und Regierungsräten eine «Überbrückungsunterstützung» für maximal drei Jahre, aber nur bis zum Erreichen des Pensionsalters. Erzielen die Ex-Regierenden in dieser Zeit ein Gehalt, wird dieses von der Unterstützung abgezogen.

Die amtierende Regierung unterstützt den Gegenvorschlag. Der Grosse Rat verabschiedete ihn mit 91 zu 24 Stimmen und empfiehlt ihn mit dem gleichen Stimmverhältnis der Bevölkerung zur Annahme. Nur die SVP-Fraktion stimmte zweimal «nein». Die Stimmberechtigten werden an der Urne zwischen Statuts quo, Gegenvorschlag und Initiative wählen können. Die Regierung unterstützt den Gegenvorschlag.

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SVP nicht kompromissbereit

Die SVP zeigte sich nicht bereit, ihre Initiative angesichts des weit entgegenkommenden Gegenvorschlags zurückzuziehen. Unbestritten war im Grossen Rat hingegen der Handlungsbedarf. Die Bündner Ruhegehaltsregelung für Regierungsmitglieder stammt aus dem Jahr 1961. «Das Ruhegehalt ist ein Relikt vergessener Zeiten», sagte der Sprecher der SVP-Fraktion.

Auch in der Kommission bestand der Konsens, das ein lebenslanges Ruhegehalt nicht mehr zeitgemäss sei. Die Regierungsmitglieder zahlten ja seit 2007 Beiträge in die Pensionskasse ein.

Gegenvorschlag zweimal verschärft

2023 hatte der Grosse Rat die Regierung beantragt, ihm eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, wonach das Ruhegehalt künftig bis höchstens zur Pensionierung befristet ist. Eine Befristung auf drei Jahre oder eine Abschaffung lehnte er ab. Die Regierung erfüllte den Auftrag in einer – notabene – freiwillig verschärften Form und stellte ihn als Gegenvorschlag gegen die Initiative.

Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Parlaments sprach sich für eine nochmals verschärfte Regelung, die von der Regierung akzeptiert wurde: Den nun verabschiedeten Gegenvorschlag.

«Mit dem Gegenvorschlag wollen wir verhindern, dass von Regierungsmitgliedern noch während der Amtszeit die Weichen für eine lukrative Lösung danach gestellt werden», erklärte ein Mitte-Kommissionsmitglied. Sollte die Initiative angenommen werden, müssten Regierungsmitglieder ja noch während ihres letzten Amtsjahres auf Jobsuche. Das könne tatsächlich zu Interessenskonflikten führen, betonte auch der für das Geschäft zuständige FDP-Regierungsrat Martin Bühler.

Strengste Amtszeitbeschränkung

Befürworter des Gegenvorschlages wiesen zudem wiederholt darauf hin, dass Graubünden mit maximal drei vierjährigen Amtsperioden die strengste Amtszeitbeschränkung aller Kanton habe. Viele Kantone kennen gar keine Beschränkung, andere eine deutlich weiter gefasste.

Bei geltendem Recht geht die Regierung von einer durchschnittlichen Bezugsdauer des Ruhegehaltes von 28,7 Jahren aus. Die Initiative will auf null Jahre hinunter. Für den Gegenvorschlag hat die Regierung eine Bezugsdauer von 2,2 Jahren errechnet. «Der Gegenvorschlag setzt die Initiative zu 90 Prozent um», warb Finanzdirektor Bühler.

Die SVP wollte davon nichts wissen und zeigte sich kompromisslos. Ihr Vorschlag sei einfach und transparent, wiederholten verschiedene Parteiexponenten und wurden nicht müde, von einem «goldenen Fallschirm» zu sprechen. Auf das Gegenargument, in der Privatwirtschaft wären für Kaderpositionen Abgangsentschädigungen und Abschiedsboni verbreitet, ging die Rechtspartei nicht ein.

«Ausgeschiedene Regierungsmitglieder müssen nicht auf Rosen gebettet sein, aber sie solle auch nicht ins Nichts fallen», hiess es dazu von der Mitte.

Sollte sich die Stimmbevölkerung an der Urne für eine Änderung entscheiden, käme diese ab der nächsten Amtsperiode 2027-2031 zum Tragen.

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